HUNDEWESEN

JAGDHUNDE

Die Hundekommission JAGDAARGAU ist für das Jagdhundewesen im Kanton Aargau zuständig. Ihre Kernaufgaben sind:

  • die Förderung der Ausbildung der Jagdhunde und ‐FührerInnen
  • die Organisation und Durchführung von Jagdhundeprüfungen
  • die Förderung des Nachsuchewesens
  • Die Mitglieder der Hundekommission sind erfahrene und aktive Jagdhundeführer

Aktuelles aus dem Hundewesen

PRÜFUNGSWESEN JAGDHUNDE

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Willkommen bei der Hundekomission

Thomas Laube
Delegierter Hundewesen JagdAargau
Obere Schürz 11, 5503 Schafisheim
Mobile 079 473 23 45
thomas.laube@bluewin.ch

Josef Sticher
Verantwortlicher Ausbildung-/Prüfungswesen
Alte Hallwilerstasse 3, 5724 Dürrenäsch
079 350 89 71
josef.sticher@bluewin.ch

Ruedi Angst
Verantwortlicher Nachsuchewesen
Höhenweg 12, 5102 Rupperswil
079 410 54 73
ra@nachsuchen.ch

Beat Hiltbrunner
Verantwortlicher  Stöberhundewesen
Dorfstr. 82, 5417 Untersiggenthal
079 354 68 43
hiltbrunner75@gmx.ch

Nachsuchenwesen

Befreiung Hundetaxe Aargau

Gemäss § 16 HuG und § 22 HuV werden im Einsatz stehende Schweisshunde von der Hundetaxe im Kanton Aargau befreit. Hundehaltende reichen der Gemeinde für die Befreiung von der Hundetaxe erforderlichen Unterlagen ein. Im Einzelnen sind dies für Schweisshunde: Nachweis der bestandenen Prüfung und Bescheinigung des Obmanns der Jagdgesellschaft über den Einsatz als akreditierter Schweisshund.

Checklisten / Merkblätter Nachsuchenwesen

Die Nachsuche mit dem geeigneten Hund ist eine unabdingbare Pflicht. Sie ist nach den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit durch jeden Jagdverein im Kanton Aargau sicherzustellen. Jedes nach dem Gesetz jagdbare, verunfallte, kranke oder beschossene und flüchtige Wildtier muss zwingend fach- und zeitgerecht nachgesucht werden.

JAGDAARGAU fördert und unterstützt die im praktischen Einsatz stehenden Nachsuchegespanne bei ihrer wichtigen und tierschutzrelevanten Arbeit zu Gunsten der Wildtiere.

Nützliche Dokumente i.S. Nachsuche

  1. Richtlinie Nachsuchen
  2. Tipps für Jagdleiter i.S. Nachsuchen auf den Herbstjagden
  3. Checkliste für die Organisation der Nachsuchen bei Gesellschaftsjagden
  4. Der Begriff der fach- und zeitgerechten Nachsuche
  5. Voraussetzung für eine erfolgreiche Nachsuche
  6. Nottötung von Wildtieren
  7. Nottötung Zeitungsartikel 

 

 

Praxis-Grundseminar Nachsuchenführer

Die Nachsuchenarbeit mit dem firmen Schweisshund auf verletztes Wild ist eine sehr anspruchs- und verantwortungsvolle Aufgabe. Jedes verletzte Wildtier muss zwingend fach- und zeitgerecht nachgesucht werden.

Wer vor der Entscheidung steht, einen Schweisshund auszubilden, um dann mit ihm als Gespann in den Einsatz gehen zu können, muss wissen, was ihn in der Praxis erwartet.

Dieses Praxiswissen soll in dem Seminar durch einsatzerfahrene Nachsuchenführer als Referenten vermittelt werden.

Inhalt:

  • Grundlagen, Schuss und Anschuss
  • Anforderungen an Hund und Führer
  • Ausrüstung des Nachsuchengespanns
  • Der praktische Ablauf einer Nachsuche
  • Erfolgsfaktoren und mögliche Fehler bei der Nachsuche
  • Wie komme ich zu genügend Nachsucheeinsätzen

Zielpublikum:

  • Jäger vor der Entscheidung einen Schweisshund anzuschaffen
  • Schweisshundeführer vor dem Einstieg in den praktischen Nachsucheneinsatz
  • Aktive Nachsuchenführer als Auffrischung und Erfahrungsaustausch (Dieses Grundseminar ist Voraussetzung, um sich als Nachsuchengespann ins APP von JAGDAARGAU eintragen lassen zu können)

Durchführung:

  • Das Seminar wird in Kleingruppen mit ca. vier Teilnehmern durchgeführt
  • Anmeldungen können laufend gemacht werden. Sobald ein Seminar zustande kommt,werden Ort und Zeit mit den Teilnehmern vereinbart.
  • Das Seminar wird als Abendveranstaltung mit ca. 3h Seminardauer geplant.

Referenten: jeweils zwei einsatzerfahrene Nachsuchenführer

Seminarkosten:

CHF 50.– pro Teilnehmer

Anmeldung/Auskünfte:

Ruedi Angst, 079 410 54 73, ra@nachsuchen.ch

SCHWEISSHUNDE

Schweisshunde

Die Nachsuche mit dem geeigneten Hund ist eine unabdingbare Pflicht. Sie ist nach den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit durch jeden Jagdverein im Kanton Aargau sicherzustellen. Jedes nach dem Gesetz jagdbare, verunfallte, kranke oder beschossene und flüchtige Wildtier muss zwingend fach- und zeitgerecht nachgesucht werden.

JAGDAARGAU fördert und unterstützt die im praktischen Einsatz stehenden Nachsuchegespanne bei ihrer wichtigen und tierschutzrelevanten Arbeit zu Gunsten der Wildtiere.

 

Verzeichnis Nachsuchegespanne - Aufnahme

Die Aargauer Jäger und Jagdaufseher sind darauf angewiesen, bei Anfall von Nachsuchen auf verletzte Wildtiere, zu jeder Zeit, auf erfahrene und verfügbare Nachsuchegespanne zugreifen zu können.

Daher führt JAGDAARGAU ein Verzeichnis von geprüften und passionierten Nachsuchegespannen, welche bereit sind über die Reviergrenzen hinaus Nachsucheeinsätze zu leisten.

Aus diesem Verzeichnis können das Einsatzgebiet, die Verfügbarkeit und die Eignung des Gespanns entnommen werden. Es wird laufend nachgeführt und ergänzt um immer auf dem aktuellsten Stand zu sein.

Voraussetzung für die Aufführung in diesem Verzeichnis sind:
– Mitgliedschaft des Hundeführers im AJV
– Besuchtes Praxisgrundseminar für Nachsuchenführer
– eine bestandene Schweissprüfung
– Bereitschaft sich mindestens regional für Nachsuchen im Aargau zur Verfügung zu stellen

Alle Nachsuchegespanne die diese Voraussetzungen erfüllen und sich angesprochen fühlen, sind herzlich eingeladen, sich mittels dem untenstehenden Erhebungsformular anzumelden.

Formular herunterladen

Prüfungswesen

Die Jagdkultur ist eng mit den Jagdhunden verbunden. Sie sind eine unersetzliche Hilfe für die Erfüllung der Aufgaben der Jägerin / des Jägers.

Somit nimmt die Ausbildung der Jagdhunde einen grossen Stellenwert ein. In aller Regel wird die Ausbildung mit einer Prüfung abgeschlossen.

Im Kanton Aargau gilt (§ 17 Abs. 1 und 5 AJSV): Auf der Jagd sind zum Aufstöbern, zur Baujagd, zum Vorstehen, zur Nachsuche und zum Apportieren nur geeignete und eingeübte Hunde zu verwenden. Jede Jagdgesellschaft muss für die Nachsuche jederzeit ein nach schweizerischem Standard geprüfter Schweisshund zur Verfügung stehen.

Richtlinien Nachsuchenwesen

Auf den 1.1.2023 wurde die Aargauer Jagdverordnung angepasst. Neu muss für jedes beschossene oder verunfallte Wildtier, das nicht auf Sichtdistanz verendet ist, eine fachgerechte Nachsuche mit einem geprüften Nachsuchenhund durchgeführt werden (§ 17 Abs. 5 AJSV);

Die Rechtsprechung der Gerichte hat sich in diesem Bereich in letzter Zeit verfeinert. Die grundliegenden Bestimmungen des Tierschutzgesetzes finden auch bei den Nachsuchen Anwendung und werden immer stärker gewichtet;

Die neue Richtlinie ist praxisbezogen ausgestaltet und soll vor unabsichtlichem Fehlverhalten und dessen Konsequenzen (Strafverfolgung) schützen. Zudem dient sie als Ausbildungsgrundlage für die neuen Nachsuchenführer(innen) und als Anleitung für Jagdleiter/innen;

Es ist der Jagdhundekommission ein grosses Anliegen das bisher schon gut entwickelte und organisatorisch modern ausgestaltete Nachsuchenwesen im Kanton Aargau zeitgerecht weiterzuentwickeln und weiter zu verbessern;

Der Vorstand JagdAargbau hat an seiner Sitzung vom 8.2.2023 die neue Richtlinie Nachsuchenwesen, nach eingehender Diskussion, genehmigt. Diese wurde rückwirkend ab dem 1.1.2023 in Kraft gesetzt. Es wurde eigentlich nur Weniges angepasst. Eine Übersicht ist aus der beiliegenden Synopse zu ersehen. Zu den Details verweisen wir auf die nachfolgende Richtlinie.

Richtlinie herunterladen

DIE APP

Jagdaargau APP

iPhone: https://apps.apple.com/ch/app/jagdaargau/id1565954125?l=en-GB Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=enterprise.reea.hunter_app&pcampaignid=web_share JAGDAARGAU und der Kanton Aargau (BVU, Abteilung Wald, Sektion Jagd & Fischerei)...

AUFGENOMMEN WERDEN

In der APP aufgenommen werden

 

Voraussetzung für die Aufführung in diesem Verzeichnis sind:
– Mitgliedschaft des Hundeführers im AJV
– Besuchtes Praxisgrundseminar für Nachsuchenführer
– eine bestandene Schweissprüfung
– Bereitschaft sich mindestens regional für Nachsuchen im Aargau zur Verfügung zu stellen

Alle Nachsuchegespanne die diese Voraussetzungen erfüllen und sich angesprochen fühlen, sind herzlich eingeladen, sich mittels dem untenstehenden Erhebungsformular anzumelden.

STÖBERHUNDE

Stöberhunde sind zuverlässige Jagdhelfer

Die Ausbildung und Führung eines Stöberhundes ist nicht damit getan, dass man ihn „loslässt“, und er wie ein Wilder durch den Wald rennt. Ganz im Gegenteil: Der Hund soll sich im Jagdbetrieb zu einem echten und zuverlässigen Helfer entwickeln. Dazu muss der Hundeführer wie bei jedem anderen Jagdgebrauchshund einiges an Zeit investieren.

Der ideale Stöberhund nimmt nach dem Schnallen sofort die Dickung an und sucht diese gründlich ab. Auch in wildärmeren Revieren soll er dabei möglichst schnell und zuverlässig Wild finden und auf die Läufe bringen. Gefundenes Wild soll laut jagend verfolgt und dabei vor die Schützen gebracht werden. Der Laut zeigt nicht nur dem Jäger, dass der Vierläufer Wild jagt, sondern gibt dem Wild gleichzeitig die Möglichkeit, einzuschätzen, wo sich in etwa der Hund befindet. Er taucht nicht überraschend auf, und das Wild kommt relativ ruhig vor dem Hund.

Für alle diese optimalen Eigenschaften eines Stöberhundes ist zunächst natürlich die genetische Disposition entscheidend. Die wichtigsten sind Finderwille, Selbstständigkeit, Spurlaut, Wildschärfe und ein guter Orientierungssinn. Jeder Welpe bringt etwas mehr von dem einen oder dem anderen mit, wenige auch sehr viel von allem. Aber wie bei jedem Jagdgebrauchshund müssen diese Anlagen in die richtigen Bahnen gelenkt, das heisst gefördert werden.

Seminar

Praxisseminar für Stöberhunde

Dürrenäsch  |  Zum ersten Mal hat jetzt die Sektion Hundewesen von JagdAargau auf dem Areal der Ortsgruppe Hallwil des SKBS (Schweizerischer Klub des Belgischen Schäferhundes) in Dürrenäsch ein Praxisseminar für Stöberhunde durchgeführt. Die beiden Fachreferenten Thomas Laube und Josef Sticher haben darüber Aufschluss gegeben, was es alles zu bedenken gibt vor der Anschaffung eines Stöberhundes.

Pia Weber

Da und dort geistert immer noch das schauerliche Bild durch die Köpfe von der jagenden Hundemeute, welche das Wild in wilder Hatz den Jägern vor die Flinte hetzt. Dies ist aber hierzulande schon längst nicht mehr so, sondern das Jagd- und das Tierschutzgesetz reden ein gewichtiges Wort mit.

Das Seminar hatte zum Ziel, dass Jäger und Jägerinnen vor der Anschaffung eines Stöberhundes die wichtigsten Voraussetzungen für deren Anschaffung und Haltung, die verschiedenen Ausbildungs- und Einsatzmöglichkeiten, sowie die gängigen Stöberhunderassen und ihre Eigenarten kennen. Nicht nur welche Rasse einem selbst gefällt, sondern auch welche Sinn macht im eigenen Jagdrevier ist von Bedeutung. Informative Gespräche mit Personen, welche die angedachte Jagdhunderasse schon führen können hilfreich sein, ebenso wie en paar gute Tipps.

Nach der Anschaffung des Welpen soll er gut sozialisiert und dann langsam Schritt für Schritt an seine zukünftigen Aufgaben herangeführt werden. Lebten Jagdhunde früher oft in einem Zwinger, so haben sie  heute Familienanschluss und müssen artgerecht gehalten werden, genügend Auslauf und Beschäftigung haben, und sie müssen lernen, mit ihrem Jäger oder der Jägerin zusammen im Team zu arbeiten. Mit andern Worten, das Halten eines Jagdhundes erfordert viel Zeit. Als spezielle Stöberhunde gelten Wachtelhunde, Spaniels, Laufhunde und Bracken, aber auch alle andern geeigneten und eingeübten Hunde können als Stöberhunde geführt werden, diese dürfen jedoch eine Risthöhe von 42 Zentimetern nicht überschreiten. Damit will man wilde Hetzjagden vermeiden. Jagd bedeutet heute auch, Verantwortung zu tragen für die Natur, für Pflanzen und Tiere.

Verschiedenste Ausbildungen und Prüfungen können im Rasseverein oder Verband absolviert werden, JAGDAARGAU bietet Gehorsamsprüfung, Wasser- und Apportier-, und Schweiss- und Fährtenschuhprüfungen über 500 und 1000 Meter an.

Zum Abschluss des noch viele weitere Informationen beinhaltenden Seminars zeigten Stöberhundeführer ihre Hunde verschiedener Rassen und beantworteten Fragen.

Bildergalerie

HUNDEGRUPPEN

Hundegruppen

Im Aargau gibt es 6 regionale Jagdhundegruppen. Die Hundeführerinnen und Hundeführer der Aargauer Jäger erreichen durch gemeinsame Übungen und einen kameradschaftlichen Erfahrungsaustausch, dass das Jagdhundewesen auf einem hohen Niveau ist und dass jederzeit gut geeignete Hunde für die unterschiedlichen jagdlichen Zwecke zur Verfügung stehen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für eine waidgerechte und tierschutzkonforme Jagd. Von den klassischen Vorstehhunden, über die Apportier- und Wasserhunde, die Erd- und Stöberhunde bis zu den Nachsuchespezialisten sind alle Arten des jagdlichen Hundewesens vertreten.

Freiamt [1]

Obmann: Peter Huber, Schibeweidstr. 15, 5624 Bünzen
079 335 08 17; peter.huber@shg-freiamt.ch

Stv.: Severin Widmer, Jurastrasse 23, 5614 Sarmenstorf
079 742 04 03; severin.widmer@shg-freiamt.ch

Baden-Zurzach [2]

Obmann: Thomas Amsler, Staldenstrasse 6 a, 5417 Untersiggenthal
079 541 43 27;  t-amsler@hotmail.com

Stv.: Peterhans Muriel, Erlenweg 1 5400 Baden muriel.peterhans@gmail.com 079 729 85 47

Aarau-Lenzburg-Kulm [3]

Obmann: Adrian Weber, Bergwerkstrasse 17, 5027 Herznach
079 432 74 33;  info@weber-gmbh.ch 

Stv.: Reto Deiss, Schulstrasse 7, 5028 Ueken
079 356 08 86;  deiss.reto@bluewin.ch

Fricktal [4]

Obmann: Peter Lüthi, Webergasse 394, 4325 Schupfart
079 508 63 26;  peter.dog@bluewin.ch

Stv.: Sven Böhringer, Rosenauweg 10 B, 5430 Wettingen
079 631 22 38; sven.boehringer@bluewin.ch

 

Zofingen-Aarau-Kulm [5]

Obmann: Urs Senn, Wallenlandstrasse 17a, 5036 Oberentfelden
079 215 51 06;  wallenland17a@bluewin.ch

Stv.: Markus Andres, Rainstrasse 8, 5022 Aarau
079 348 50 87;  markus.andres@yetnet.ch

 

Aare-Reuss [6]

Obmann: Hans Döbeli, Dammweg 3G, 5000 Aarau
079 687 83 65;  hans.doebeli59@bluewin.ch

Stv.: Isabella Fürst, Von Effingerstr. 17, 5113 Holderbank
079 423 31 14;  isabella.fuerst@bluewin.ch

 

SOLIDARITÄTSFONDS

Solidaritätsfonds für Jagdhunde

Nicht jede Jägerin oder jeder Jäger im Kanton Aargau kann einen Jagdhund halten, abführen und einsetzen. Aber jeder Jäger benötigt zur Ausübung einer weidgerechten und gesetzeskonformen Jagd, früher oder später, einen brauchbaren Jagdhund. Deshalb sollten unsere Hundeführerinnen und Hundeführer die Risiken, welche mit dem Einsatz eines Jagdhundes verbunden sind, nicht alleine tragen. Für die Führerinnen und Führer der Jagdhunde soll ein starkes Zeichen in Sachen Solidarität gesetzt werden. Es soll auch als Anreiz zur Haltung und Führung von brauchbaren Jagdhunden dienen.

JagdAargau hat deshalb an der letzten Generalversammlung beschlossen, einen Solidaritätsfonds für Jagdhunde einzurichten, welche im Jagdbetrieb zu Schaden gekommen sind. Der Verband übernimmt Kosten bei

  • Tod
  • Nottötung
  • Diebstahl und Raub
  • Tierarztkosten

von Unfällen während der Jagd oder der Nachsuche in den Revieren, welche über eine Mitgliedschaft bei JagdAargau angeschlossen sind.

 

Leistungen im Schadenfall

Folgende Beträge können ausgerichtet werden:

a) Todesfallkosten: bis max.
ungeprüfter Hund Fr. 1’000.-
geprüfter Hund Fr. 2’000.-
geprüfter Nachsuchehund  Fr. 3’000.-
     
b) Heilungskosten bis max.
Tierarztkosten Fr. 1’000.-
    (bei einem Selbstbehalt von Fr. 100.-)

 

Diese Leistungen werden für Hunde im jagdlichen Einsatz ausgerichtet; dies gilt für alle Treib- und Drückjagden, aber auch für die Wasser- und Baujagd. Gedeckt sind ausserdem alle Nachsuchen auf Wildtiere (auch bei Verkehrsunfällen). 

Abzüglich Kostenbeteiligung Dritter:

Sind Unfall- oder Todesfallversicherungsverträge für den betreffenden Hund (Epona, etc.) abgeschlossen worden oder beteiligen sich Dritte (Versicherungen, Jagende, Jagdvereine, etc.) an den Todesfall- oder Heilungskosten, müssen diese Leistungen offengelegt werden. In diesen Fällen können die Leistungen von JagdAargau angemessen reduziert werden. Dasselbe gilt, wenn ein Haftpflichtiger für den Schaden aufkommen muss oder wenn ein grobes Selbstverschulden des Hundehalters(in) vorliegt.

Verfahren zur Geltendmachung

Der/die geschädigten Hundehalter (Eigentümer) stellen ein schriftliches Gesuch (Antragsformular untenstehend auf der Homepage) an die Geschäftsstelle von JagdAargau. Das Gesuch muss spätestens 3 Monate nach dem Ereignis gestellt werden. Der Sachverhalt, welcher zur Verletzung oder zum Tod des Hundes führen, muss klar beschrieben sein. Die Richtigkeit des beschriebenen Sachverhalts muss vom Jagdaufseher, Jagdleiter oder Obmann des betreffenden Reviers mit Unterschrift bestätigt werden. Drei Vorstandsmitglieder von JagdAargau (in der Regel Präsident, Vizepräsident und Geschäftsführer) entscheiden nach Ermessen und abschliessend über die auszurichtenden Leistungen. Im Rahmen des Jahresberichtes werden Vorstand und Mitglieder über die eingetroffenen Anträge und die jeweils ausgerichteten Leistungen informiert.

 

Finanzierung durch den Verband

Es wird im Jahr 2017 zu Lasten des Eigenkapitales ein Solidaritätsfonds „Jagdhunde“ (zweckgebundenes Eigenkapital) von Fr. 10‘000.- errichtet. Dieser Fonds soll ab 2017 jährlich mit maximal Fr. 5.- pro Mitglied (ca. 1‘200 x Fr. 5.-  = Fr. 6‘000.-), ebenfalls zu Lasten des Eigenkapitals, gehäuft werden. Erreicht der Fonds die Grenze von Fr.  20‘000 wird die jährliche Finanzierung sistiert.

Diese Finanzierungsmethode soll aufrecht erhalten bleiben, solange es die Vermögenssituation des Verbandes erlaubt. Wenn dies nicht mehr der Fall ist, soll die Finanzierung durch eine Erhöhung des Jahresbeitrages sichergestellt werden.

FRISCHLINGE GESUCHT

Unser Verband sucht engagierte, naturverbundene Neumitglieder. Bist du gerne in Wald und Flur und ist dir die Hege und Pflege von gesunden Wildtierbeständen wichtig? Könnten die vielfältigen Aufgaben der Jagd deine künftige Passion werden? Kontaktieren eine Jagdgesellschaft deiner Wahl und informiere dich vor Ort! Wir freuen uns, Dich kennen zu lernen.

MItgliedschaft

Einzelmitglied

Bist du jäger:in oder hast einen Bezug zur Jagd und möchtest bei uns dabei sei?. Wir freuen uns auf deine Anmeldung. 

Kollektivmitglied

Bist du eine Jagdgesellschaft und möchtest von den Vorteilen des AJV profitieren? Wir freuen und auf die Anmeldung. 

Vorteile

Als Mitglied des AJV bist du an der Informationsquelle. Mitglieder profitieren von Vorteilen wie z.B. Versicherung der Jagdhunde. 

Mitglied werden

60.- Fr. im Jahr

JAGDAARGAU

AJV Geschäftsstelle
Daniel Johnson
Hauptstrasse 115
5085 Sulz

+41 79 254 00 77

info@jagdaargau.ch