Wenn der Versicherer sich selber zitiert: Der Zirkelschluss um die Wildunfälle
Manchmal erstaunt es, was in den Unternehmenszentralen zusammengestellt wird. Da brachte die Versicherung Die Mobiliar eine Medienmitteilung heraus und stellte beiläufig die Aussage auf: «Die Jagd im Herbst sorgt für Stress beim Wild und führt zu mehr Verkehrsunfällen.»
Diese Unwahrheit scheuchte umgehend jagdkritische Kreise auf. Die Plattform «Wild beim Wild» griff die Steilvorlage dankbar auf und veröffentlichte prompt einen entsprechenden Beitrag. Der Geschäftsführer von JagdSchweiz, David Clavadetscher, hakte daraufhin beim Mediensprecher der Mobiliar sachlich nach: «Wo sind die nachgewiesenen Fakten und die wissenschaftlichen Zahlen für diese Aussage?»
Die Antwort der Mobiliar fiel erstaunlich aus. Zur Untermauerung der eigenen These verwies die Versicherung ausgerechnet auf den besagten Artikel von «Wild beim Wild». Das Verrückte daran: Die Plattform hatte für ihren Beitrag lediglich die ursprüngliche Medienmitteilung der Mobiliar als Vorlage genutzt.
Der Zirkelschluss im Detail:
Die Mobiliar stellt eine Vermutung ohne Belege auf. Jagdgegner greifen die Medienmitteilung auf und schreiben darüber. Und die Mobiliar nutzt dann genau diesen Blog-Beitrag als Bestätigung für die eigene Aussage. Sie zitierte sich somit über Umwege selbst.
JagdSchweiz hat der Mobiliar mit fundierten Daten und Studien (u. a. zu Unfallzeiten in der Dämmerung und biologischen Brunftzeiten) den Spiegel vorgehalten. Mit Erfolg: Aufgrund der nachdrücklichen Intervention von JagdSchweiz hat die Mobiliar ihre Medienmitteilung korrigiert und den Bezug zur Jagd als Unfallquelle ersatzlos entfernt. Wir setzen uns konsequent dafür ein, dass die Jägerschaft im Milizsystem – die rund um die Uhr ausrückt, um verunfalltes Wild zu erlösen – sachlich korrekt dargestellt wird.
Was JagdSchweiz aktuell für ALLE Jägerinnen und Jäger bewirkt
Ob Revier- oder Patentjagd, ob im Unterland oder im Gebirge: JagdSchweiz vertritt die Interessen der gesamten Schweizer Jägerschaft auf nationaler Ebene im Bundeshaus – und sorgt gleichzeitig für Transparenz bis in die kantonalen Vereine.
- Faire Lösung bei Wildschäden (Wildschaden-Initiative): Es ist nicht sachgerecht, wenn Jäger finanziell für Schäden aufkommen müssen, die von geschützten oder nicht jagdbaren Arten (wie dem Wolf) verursacht werden. Eine entsprechende parlamentarische Initiative wird von JagdSchweiz unterstützt. Erster Erfolg: Die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) hat dem Geschäft mit 16 zu 9 Stimmen zugestimmt.
- Steinwild in Schutzgebieten regulieren – Wichtig für Lebensraum & Gastjäger: Auch Themen aus alpinen Regionen betreffen uns Flachland- und Revierjäger direkt – sei es, weil viele von uns als Gast- und Patentjäger über die Kantonsgrenzen hinaus jagen, oder weil es ums Grundprinzip des Wald- und Lebensraumschutzes geht. Seit dem Wegfall der Steinbockverordnung fehlt in den eidgenössischen Jagdbanngebieten (z. B. Albris/Bernina) die rechtliche Handhabe für die Kantone, übermässige Bestände zu regulieren. JagdSchweiz setzt sich dafür ein, dass die Kantone auch in diesen Gebieten eingreifen können, um Waldverjüngung und Wildgesundheit zu sichern.
- Nachtzielgeräte ohne unnötige Bürokratie: Um Wildschweine wirksam zu bejagen und der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vorzubeugen, braucht es moderne Wärmebild- und Nachtzieltechnik. Über eine parlamentarische Motion setzen wir uns dafür ein, dass die Kantone den Einsatz dieser Hilfsmittel ohne aufwendige Sonderbewilligungen ermöglichen können.
- Praxistaugliche Wildbret-Hygiene (EU-Dossier): Im Rahmen der Abkommen mit der EU soll der Bereich Lebensmittelsicherheit harmonisiert werden. Manche EU-Vorschriften sind jedoch für Bewegungs- und Gebirgsjagden schwer umsetzbar (z. B. sehr enge Fristen fürs Ausweiden und Sofortkühlung im Hang). JagdSchweiz vertritt vor der parlamentarischen Kommission (WBK-N) die Position, dass die Schweiz weiterhin eigenständige, praxistaugliche Regeln für die Wildbretverwertung anwenden kann.
- Klarheit beim Gehörschutz (Waffenrecht): Seit 2025 sind Schalldämpfer im Jagdgesetz erlaubt, doch im Waffenrecht besteht kantonal noch unterschiedliche Praxis. JagdSchweiz setzt sich dafür ein, dass die Lärmreduktion und der Gehörschutz in der Waffenverordnung ausdrücklich als «achtenswerter Grund» verankert werden, um die Bewilligungspraxis in den Kantonen zu vereinheitlichen.
- Lokale Vereinbarungen & Transparenz auf Verbandsebene: Egal ob auf Schweizer Ebene oder in den Kantonalverbänden: Gute Verbandsarbeit muss für die Basis sichtbar sein. Ein aktuelles Beispiel dafür ist etwa das Nachführen und Anpassen der Vereinbarung mit den Orientierungsläufern (OL-Vereinbarung), um Nutzungskonflikte im Wald im Sinne der lokalen Jagdgesellschaften und Reviere zu regeln.
Fazit
Ob gegenüber Medien, Versicherungen oder bei Gesetzesrevisionen in Bern: JagdSchweiz und die Kantonalverbände vertreten die Anliegen der Schweizer Jägerschaft lösungsorientiert und sachbezogen – für ein nachhaltiges Wildtiermanagement im Dienst von Natur und Gesellschaft.