Trockenheit im Aargau: Wenn verkümmerte Felder, Schiessverbote und die Dürre-Debatte das Jagdwesen fordern
Die Sommerhitze hinterlässt im Kanton Aargau tiefgreifende Spuren. Auch wenn stellenweise wieder Niederschläge fallen: Ein paar Regengüsse heilen die monatelangen Defizite in den Böden nicht. Futter- und Silomais auf den Feldern sind vielerorts vertrocknet oder notreif geerntet worden. Die Folgen betreffen die Landwirtschaft wie auch das Jagdwesen – organisatorisch und finanziell.
Feuerverbot zwingt zu Absagen: Schiessstand Suhr geschlossen
Aufgrund der extremen Trockenheit und Brandgefahr gilt im Kanton Aargau seit geraumer Zeit ein striktes Feuerverbot. Auf dem Schiessstand der Jagdschützen Suhr führte dies zu einem generellen Schiessverbot. Sämtliche Trainingstage für die Prüflinge fielen der Trockenheit zum Opfer.
Nach intensiver Absprache zwischen der Jagdprüfungskommission (JPK), der Jagdverwaltung (Thomas Stucki), dem Kantonsoberförster (Fabian Dietiker) und den Jagdschützen (Hanspeter Landis) zog JPK-Präsident Urs Wunderlin die Notbremse: Die praktische Jagdprüfung muss abgesagt werden. Ohne Trainingsmöglichkeit wäre eine faire Durchführung unmöglich. Um den Kandidaten gerechte Chancen zu sichern, wurde Freitag, der 9. April 2027, als zusätzlicher Prüfungstag fixiert. Aus demselben Grund fällt auch das traditionelle Jagdaufseherschiessen ersatzlos aus.
Kochende Volksseele am Feldrand: Wie wird der Dürre-Mais geschätzt?
Nicht nur auf dem Schiessstand brennt es, sondern auch in den Leitungen des Aargauischen Jagdschutzvereins (AJV). Bei der Geschäftsstelle und beim Präsidium häufen sich Anrufe verunsicherter Jäger. Das Thema: Die Entschädigung von Wildschäden bei verkümmerter Ernte.
- Die Position der Jägerschaft: Wenn Futtermais durch die Trockenheit mickrig gewachsen ist und kaum Nährwert bietet, ist es für die Jäger schwierig nachzuvollziehen, warum für Dürre-Kolben Höchstpreise als Wildschaden bezahlt werden sollen – zusätzlich zum regulären Pachtzins.
- Einschätzung des Bauernverbandes Aargau (BVA): Auf Anfrage erläutert die BVA-Geschäftsstelle die Systematik der Schadensschätzungen:
Beweisbare Fakten: Was die Jägerschaft im Dürrejahr leistet
Dass die Jägerinnen und Jäger im Kanton ihren Beitrag leisten und Verantwortung übernehmen, belegen konkrete Massnahmen im Revier:
- Waldbrandschutz: Der konsequente Verzicht auf den Schiessbetrieb auf dem Stand Suhr schützt die angrenzenden Wälder aktiv vor Katastrophen.
- Rehkitzrettung vor der Not-Mahd: Bei der vorgezogenen Mahd vertrockneter Wiesen sicherten Jägerinnen und Jäger mittels Drohneneinsätzen unzählige Rehkitze vor dem Mähtod.
- Schadensprävention an Kulturflächen: Trotz erschwerter Bedingungen halten die Revierpächter den Jagddruck auf Schwarzwild und Dachs an den gefährdeten Feldrändern aufrecht, um verbleibende Erntebestände gezielt vor zusätzlichen Schäden zu schützen.
- Hitzestress fürs Wild minimieren: Bei anhaltender Dürre vermeiden Jäger unnötige Beunruhigungen in den Einständen, um den ohnehin geschwächten Wildtierbeständen zusätzliche Belastungen zu ersparen.
Gemeinsam am Feldrand: Ein Aufruf zur Vernunft
Die Haltung des Bauernverbandes verdeutlicht: Es braucht Augenmass auf beiden Seiten. Weder Landwirte noch Jäger sind schuld an der extremen Trockenheit.
Dass der Ertrag bei der Schätzung gestaffelt (tief / mittel / hoch) bewertet wird, bietet den notwendigen Handlungsspielraum für Dürrejahre. Statt am Telefon Frust abzulassen, hilft jetzt der direkte, sachliche Dialog auf dem Feld – zwischen Pächtern, Landwirten und kantonalen Abschätzern. Ein fairer Kompromiss sichert das Miteinander von Jagd und Landwirtschaft im Aargau.
Quellennachweis & Dokumentation
- Mitteilung Jagdprüfungskommission Kt. Aargau: Schreiben von Urs Wunderlin (Präsident JPK) zur Schiessstand-Sperrung Suhr (Feuerverbot), Absage der Jagdprüfung (Ersatztermin 09.04.2027) sowie Absage des Jagdaufseherschiessens.
- Auskunft Bauernverband Aargau (BVA): Schriftliche Rückmeldung der Geschäftsstelle (Sarah Waldvogel, Geschäftsführerin Stv.) zur Systematik der Wildschadenschätzung nach SBV-Reglement.
- Richtlinien Wildschäden Kanton Aargau: Wegleitung für die Schätzung von Kulturschäden (Tabelle 6 «Entschädigungsansätze für übrige Ackerkulturen» – Stufeneinteilung Grünmais/Silomais tief/mittel/hoch).
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