Auf einen Blick: Sicher im Wald während der Herbstjagd

Der Wald im Aargau ist Erholungsraum für Menschen und Lebensraum für Wildtiere. Damit Freizeitaktivitäten und die gesetzlich verlangte Regulation der Wildbestände sicher und konfliktfrei nebeneinander stattfinden, bitten wir Sie um Beachtung folgender Grundregeln:

  • Warnschilder beachten: Orange Faltsignale «Achtung Jagd» signalisieren aktiven Jagdbetrieb. Bitte meiden Sie diese Gebiete nach Möglichkeit.
  • Hunde an die Leine: Während einer laufenden Jagd gehören Hunde konsequent an die Leine, um sie und andere nicht in Gefahr zu bringen.
  • Auf Wegen bleiben: Biker nutzen bitte ausschliesslich befestigte Wege (gemäss § 21 Aargauer Waldgesetz).
  • Dämmerung meiden: Dämmerung und Nacht gehören den Wildtieren.
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Bericht von Louis Probst, Chef Medien JagdAargau

„Sicher im Wald während der Jagd“
JagdAargau wendet sich aus Anlass der bevorstehenden Herbstjagden an die Bevölkerung

Der Herbst ist traditionell die Zeit der Jagd. Jagd findet im Aargau zwar zu jeder Jahreszeit statt. In der Zeit von Oktober bis Dezember werden aber in den Aargauer Wäldern gross angelegte Bewegungsjagden durchgeführt. Mit dem Ziel, dass der gesetzliche Auftrag der Jagd einerseits und die Freizeitaktivitäten im Erholungsraum Wald anderseits, möglichst konfliktfrei und sicher nebeneinander stattfinden können, hat Jagd Aargau, die Organisation der Aargauer Jägerschaft, in einem Merkblatt unter dem Titel „Sicher im Wald während der Jagd“ Informationen und Hinweise zusammengefasst. (Das Merkblatt ist auf der Webseite von Jagd Aargau www.ajv.ch abrufbar.)

Warnschilder beachten

Im Merkblatt wird darauf hingewiesen, dass bei den grossen Bewegungsjagden, die während der Tageszeit stattfinden, an den Waldzugängen orange Faltsignale oder Hinweistafeln „Achtung Jagd“ aufgestellt werden. Diese Schilder stellen zwar kein generelles Betretungsverbot dar, sie sind aber eine dringende Warnung, dass ein aktiver Jagdbetrieb stattfindet und dieses Gebiet gemieden werden sollte.

Informationen zu jagdlichen Aktivitäten können von dem für das jeweilige Revier zuständigen Jagdaufseher erhalten werden. Die Kontaktdaten finden sich auf der Webseite von JagdAargau.

Hinweise für das Verhalten

Das Merkblatt „Sicher im Wald während der Jagd“ gibt auch Hinweise für das Verhalten bei Freizeitaktivitäten im Wald. Biker, die wegen ihres oft geräuschlosen Auftauchens für Wildtiere, wie auch für den Jagdbetrieb, eine besondere Herausforderung darstellen, werden an die Bestimmung im Aargauer Waldgesetz erinnert, wonach das Velofahren im Wald nur auf befestigten Wegen gestattet ist.

Hundehalterinnen und Hundehalter werden darauf hingewiesen, dass Hunde auch ausserhalb der Brut- und Setzzeit (April bis Juli) unter direkter Kontrolle stehen, das heisst, im Sichtbereich bleiben und abrufbar sein müssen und während einer laufenden Jagd an der Leine bleiben sollten. Reiterinnen und Reitern wird empfohlen, Gebiete mit Jagd-Warnschildern konsequent zu meiden.

Über die grossen Herbstjagden hinaus empfiehlt das Merkblatt als goldene Regel, im Wald die Dämmerung zu meiden: „Die meisten Wildtiere sind in der Morgen- und der Abenddämmerung aktiv“, so das Merkblatt. „Dies ist auch die Hauptzeit für die Einzeljagd, bei der keine Warnschilder aufgestellt werden. Wenn Sie den Wald in der Dämmerung und in der Nacht meiden und auf den Hauptwegen bleiben, geben Sie dem Wild Ruhe. Zudem tragen Sie zu einer sicheren Jagd bei.“

Das Merkblatt verweist schliesslich darauf, dass es sich im Aargau bei der Jagd um die Ausführung eines staatlichen Auftrages zur Regulierung der Wildbestände, und damit zum Schutz des Waldes aber auch zur Vermeidung von Seuchen und zum Erhalt gesunder Wildbestände handelt, und dass vorsätzliche Störungen des Jagdbetriebs mit Bussen geahndet werden.

Hintergrund: Ein jahrhundertelanger Leistungsnachweis

Die Geschichte des echten Wildtierschutzes im Kanton Aargau ist kein modernes Phänomen, sondern das Resultat eines jahrhundertelangen Leistungsnachweises. Als die ersten Jagdgesetze die unkontrollierte Jagd in unseren Wäldern verboten, entstand das kantonale Jagdregal – und mit ihm der Aargauische Jagdschutzverein (AJV). Der ursprüngliche Gründungszweck vor über hundert Jahren war glasklar: konsequenter Jagdschutz im Revier und das Verdrängen von Wilderern aus unseren Wäldern.

Aus dieser historischen Notwendigkeit entwickelte sich die bewährte Erfolgs-Triologie der Schweizer Jagd:

  1. Der Bund, der den gesetzlichen Rahmen vorgibt.
  2. Der Kanton, der das Jagdregal verwaltet.
  3. Die Aargauer Jägerschaft, die den Schutz und die Hege vor Ort im Wald ausübt.

Dass wir heute im Kanton Aargau überhaupt über derart gesunde, artenreiche und nachweisbare Wildtierbestände verfügen, ist direkt dieser Triologie und der unermüdlichen Fronarbeit unserer Jägerinnen und Jäger zu verdanken. Ohne ihren Schutz gäbe es die heutigen Bestände in dieser Form schlichtweg nicht.


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