🔫 Wichtige Klarstellung: Schalldämpfer und die Jagdwaffe für Lehrgänger

Aufgrund von Anfragen aus unseren Reihen hat der AJV bei der Sektion Jagd und Fischerei des Kantons Aargau eine Abklärung zur Ausleihe von Jagdwaffen mit montierten Schalldämpfern an Jagdlehrgänger und -lehrgängerinnen eingeholt.

Viele Jäger möchten Jungjägern, die noch keinen Jagdpass besitzen, die Möglichkeit geben, eine bereits eingeschossene und mit Schalldämpfer ausgerüstete Waffe für die Prüfung auszuleihen.

🛑 Leihvertrag ist nicht möglich – Waffengesetz ist ausschlaggebend

Die Antwort der Kantonspolizei (Kapo SIWAS) ist klar und muss beachtet werden:

«Das Waffengesetz kennt die Leihe nicht.»

Das Schweizerische Waffengesetz (WG) betrachtet jede «Handänderung» im Sinne einer Übertragung als relevant. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Kauf oder eine Leihe (Überlassung) handelt – die nötigen Formalitäten müssen erfüllt werden.

Konkret bedeutet dies:

  • Der Erwerb eines Schalldämpfers: Jagdlehrgänger/innen können vor dem Abschluss der Jagdprüfung keine Bewilligung für den Erwerb eines Schalldämpfers erhalten. Dazu legitimiert erst eine abgeschlossene Ausbildung bzw. der ausgestellte Jagdpass.
  • Das Ausleihen einer Waffe mit Schalldämpfer: Es ist für Jagdlehrgänger und -lehrgängerinnen nicht möglich, mittels eines einfachen Leihvertrags eine Jagdwaffe zu übernehmen, an der bereits ein Schalldämpfer montiert ist. Dies würde rechtlich eine nicht zulässige «Handänderung» darstellen.

📝 Fazit

Um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, können Jagdlehrgänger und -lehrgängerinnen eine Waffe mit Schalldämpfer erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Jagdprüfung und dem Erhalt des Jagdpasses erwerben oder von einem Dritten übernehmen, da dann die nötige Legitimation vorliegt.

Wir danken Gerhard Wenzinger für die Abklärung und Thomas Stucki (Sektion Jagd und Fischerei) sowie der Kapo SIWAS für die wichtige Klarstellung.


🧐 Klarheit bei den Jagdpässen: AJV strebt Vereinfachung durch interkantonale Verbands-Kooperation an

Der Aargauische Jagdschutzverein (AJV) hat auf Wunsch vieler Mitglieder das komplexe Thema der kantonsübergreifenden Jagdpass-Anerkennung aufgegriffen. Ziel war es, die Listen zur gegenseitigen Anerkennung zugunsten einer einfacheren Übersicht zu präzisieren.

📜 Die aktuelle Regelung (Präzisierung)

Nach Rücksprache mit der kantonalen Sektion Jagd und Fischerei und eigenen Abklärungen gilt für die Aargauer Jägerschaft sowie deren Gäste folgende aktuelle Präzision:

  • Ausserkantonale Gäste im Aargau: Jäger aller angrenzender Kantone (BL, SO, BE, LU, ZH und ZG) dürfen mit ihrem gültigen Jagdpass des Nachbarkantons im Kanton Aargau jagen, ausserdem aus Kantonen mit Gegenrecht (im Moment nur Thurgau).
  • Aargauer Jäger ausserkantonal: Wollen Aargauer Jäger ausserhalb vom Kanton jagen, müssen sie sich bei der entsprechenden Jagdverwaltung erkundigen, um Klarheit zu haben.

🤝 Die Rolle des AJV: Kooperation mit anderen Verbänden

Wir möchten betonen, dass es uns als Dachverband der Jäger im Aargau nicht möglich ist, direkt mit den kantonalen Jagdverwaltungen anderer Kantone zu verhandeln. Dies wäre Sache der jeweiligen kantonalen Dachverbände.

Der AJV sucht daher aktiv die Kooperation und Diskussion mit den Dachverbänden der Jäger in den anderen Jagdkantonen, um dieses Problem gemeinsam aufzugreifen. Denn die Antwort der Sektion ist klar:

«Wie und ob ausserkantonal Jagdpässe gelöst werden muss, muss zwingend bei den entsprechenden kantonalen Jagdverwaltungen nachgefragt werden.»

Diese Auskunft unterstreicht die Notwendigkeit einer Absprache unter den Kantonen bzw. deren Dachverbänden, um die Regelungen für die Jägerinnen und Jäger einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen und Sie über den Verlauf der Diskussionen informieren.


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🐕‍🦺 Erfolgreiches Referat: Jagdhunde im digitalen Zeitalter – Herausforderung und gesetzlicher Auftrag

Thomas Laube, Delegierter Hundewesen bei JAGDAARGAU, hielt an der Generalversammlung des Vereins Aargauer Tierärztinnen und Tierärzte (30. Oktober 2025) ein viel beachtetes Referat unter dem Titel «Herausforderung Jagdhundeausbildung- und Führung im digitalen Zeitalter».

Das Referat beleuchtete die unverzichtbare Rolle des Jagdhundes und seine Bedeutung vor dem Hintergrund gesetzlicher Anforderungen und moderner Herausforderungen.

📜 Jagd ist kein Hobby – sondern ein gesetzlicher Auftrag!

Der Vortrag stellte klar: Jagdhunde sind unverzichtbare Helfer für eine erfolgreiche und tierschutzgerechte Jagd. Ihre Fähigkeit, Spuren zu verfolgen, und ihre Gehorsamkeit sind dabei unerlässlich.

Die gesetzliche Stellung des Jagdhundes ist seit dem 1.1.2025 erstmalig definiert. Der Einsatzzweck umfasst das weitgehend selbstständige Suchen, Anzeigen oder laute Verfolgen von Wildtieren sowie das Suchen von kranken oder verletzten Wildtieren.

Wichtige gesetzliche Anforderungen (Auszug § 17 AJSV Verwendung von Jagdhunden)

  • Auf der Jagd sind zum Aufstöbern, zur Baujagd, zum Vorstehen, zur Nachsuche und zum Apportieren nur geeignete Jagdhunde zu verwenden.
  • Die Baujagd ist nur mit einem am Kunstbau geprüften Bodenhund zulässig.
  • Für die Wasserjagd und die Verlorensuche müssen geprüfte Apportierhunde eingesetzt werden.
  • Für jedes beschossene oder verunfallte Wildtier, das nicht auf Sichtdistanz verendet ist, muss eine fachgerechte Nachsuche mit einem geprüften Nachsuchehund durchgeführt werden.
  • Im Kanton Aargau sind rund 60 Hundegespanne 7/24 für die Nachsuche einsatzbereit.
  • Anerkannt sind Prüfungen und Nachweise gemäss schweizerischem Standard oder Reglementen mit vergleichbaren Anforderungen.

🛠️ Die Arbeit des Jagdhundes – vor und nach dem Schuss

Der Referent beleuchtete die verschiedenen Arbeitsbereiche, die eine spezifische Ausbildung erfordern:

  • Vor dem Schuss: Brackieren (laute Jagd mit Spurtreue und Ausdauer), Stöbern (selbstständiges Suchen und Finden von Wild), Buschieren (Suche unter der Flinte) und Bauarbeit/Sprengen (Raubwild zum Verlassen des Baues bringen).
  • Nach dem Schuss: Nachsuche/Schweissarbeit (Suchen von totem oder verletztem Wild nach Schuss oder Verkehrsunfall), Apportieren und Verlorensuche (Suchen und Bringen von Wild im Wald, Feld oder Wasser).

🎓 Ausbildung und Herausforderungen im Alltag

Die Ausbildung muss das natürliche rassetypische Verhalten des Hundes fördern. Der AJV bekennt sich zum Grundsatz «Fair zum Hund».

  • Ein Jagdhund ist jährlich vielleicht 20–30 Tage auf der Jagd, aber er muss die restlichen ca. 335 Tage sinnvoll beschäftigt werden. Es gibt nichts Tragischeres als ein «arbeitsloser» Jagdhund.
  • Die Ausbildung umfasst Welpenstunden (Sozialisierung, Bindungsaufbau), Junghunde-Stunden (Grundgehorsam, Prägung auf Wild) und die Vorbereitung auf Prüfungen (z. B. kantonale Gehorsams- und Wasserprüfungen).
  • Wichtig: Gemäss Tierschutzverordnung ist die Verwendung von Geräten, die elektrisieren oder sehr unangenehme akustische Signale aussenden, in der Ausbildung verboten.
  • Im Alltag müssen Probleme wie unerwünschtes Jagen frühzeitig erkannt werden. Lösungen beinhalten das Geben eines Abbruchsignals, das Anbieten einer Alternative und bei Bedarf das Führen an der Schleppleine oder Leine.

Vortrag Hundewesen: HIER KLICKEN UM DIE POWERPOINT EINZUSEHEN


🚁 News zur Rehkitzrettung: Wichtige Infos für Piloten und Unterstützer

Der neueste Newsletter der Rehkitzrettung Schweiz (RKRS) enthält spannende Neuigkeiten, die insbesondere für unsere Mitglieder mit Drohnenerfahrung oder jene, die in der Rehkitzrettung aktiv sind, relevant sind.

🗓️ Kalender 2026: Ein Geschenk mit Rabatt

Suchen Sie noch ein passendes Weihnachtsgeschenk? Der Kalender 2026 der Rehkitzrettung Schweiz mit 13 eindrücklichen Bildern aus der Saison 2025 ist ab sofort erhältlich.

  • Bestellung: Direkt über den Webshop der RKRS.
  • Rabatt: Mit dem Coupon-Code RKRS26 profitieren Sie von einem Rabatt von Fr. 4.– pro Kalender.
  • Bestellschluss: 07.12.2025.

📜 Erneuerung des BAZL-A2-Zertifikates: Das ist neu

Ab Juni 2026 stehen die ersten Verlängerungen der vom BAZL ausgestellten Fernpiloten-Zertifikate (Kategorie A2) an. Für alle Drohnenpiloten und -pilotinnen gilt voraussichtlich folgendes Verfahren:

  • Verfahren: Die Verlängerung erfolgt über eine Online-Auffrischungsschulung.
  • Zugang: Die Schulung wird über das dLIS-Konto des Piloten zugänglich gemacht.
  • Frist: Die Schulung wird voraussichtlich ungefähr drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Zertifikats verfügbar sein (provisorische Frist).
  • Hinweis: Diese Regelung gilt zunächst nur für jene Zertifikate, die direkt vom BAZL ausgestellt wurden. Ist Ihr Zertifikat bereits abgelaufen, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, die Prüfung erneut abzulegen.

🧠 Rückblick und Weiterbildung

Die RKRS blickt auf eine intensive Weiterbildungssaison zurück:

  • Piloten- und Helfer-Treffen 2025: Die Treffen in Belp und Pfaffhausen ermöglichten einen wertvollen Erfahrungsaustausch und lieferten einen Blick auf die kommende Saison 2026.
  • RKRS+ Weiterbildung (Engelberg): Über 50 Pilotinnen und Piloten nutzten die Gelegenheit, ihre Fähigkeiten und ihr Wissen zu vertiefen. Nebst Suchflügen bei Tag und Nacht wurde auch das theoretische Wissen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) geschult, da RKRS+ künftig unterstützend tätig sein könnte.

🤝 Neuer Partner und Mitglieder-Rabatte

Die Rehkitzrettung Schweiz hat mit der Dronesolutions Schweiz GmbH einen neuen Partner gewonnen.

  • Vorteil für Mitglieder: Als Vereinsmitglied der Rehkitzrettung Schweiz können Sie neu auch bei Dronesolutions von Rabatten profitieren. Geben Sie dafür an, dass Sie Mitglied der Rehkitzrettung Schweiz sind.


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