Neues Aargauer Jagdprüfungsreglement ab 1. Januar 2027: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
ℹ️ Hohes Interesse an unserer Ausbildungsplattform
Unsere Ausbildungsplattform unter ajv.ch/ausbildung/ erfreut sich sehr hoher Zugriffszahlen und wird von angehenden Jägerinnen und Jägern intensiv genutzt. Aufgrund der bevorstehenden Änderungen haben wir den Bereich aktualisiert: Ab sofort stehen dort beide Dokumente – sowohl das aktuell noch gültige als auch das neue Prüfungsreglement – transparent und auf einen Blick zur Einsicht bereit.
Excerpt / Kurzfassung: Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat das Reglement über die Jagdprüfung im Kanton Aargau überarbeitet. Per 1. Januar 2027 löst das neue Prüfungsreglement die bisherige Fassung von 2021 ab. Neben einer Anpassung der Modulstruktur im Jagdlehrgang und strengeren Sicherheits- und Munitionsbestimmungen bringt die Revision wesentliche Neuerungen beim Kugelschiessen (u. a. laufender Keiler) sowie eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Lehrgangs auf vier Jahre mit sich. Die Originaldokumente können direkt unter ajv.ch/ausbildung/ heruntergeladen werden. Nachfolgend finden Sie den Gegenüberstellungsbericht.
1. Inkrafttreten & Rechtliche Grundlagen
Das bisherige Prüfungsreglement datiert vom 26. April 2021 (in Kraft seit 1. Mai 2021)[cite: 2]. Die neu beschlossene Fassung wurde im August 2026 ausgearbeitet und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft[cite: 1]. Damit löst sie das bisherige Reglement nahtlos ab[cite: 1].
2. Jagdprüfungskommission (§ 2)
Die organisatorischen Grundsätze, Pflichten und Entschädigungsregelungen der Prüfungskommission bleiben weitgehend identisch[cite: 1, 2]. Im Paragrafen 2.2 lit. f wurde die explizite Erwähnung, dass die Kommission die Prüfungen «nach objektiven Kriterien abnimmt», gestrichen[cite: 1, 2]. Die Verpflichtung auf die Ausstandsbestimmungen gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) bleibt jedoch unverändert bestehen[cite: 1, 2].
3. Jagdlehrgang (§ 3)
Im Bereich der Ausbildung wurden wesentliche Anpassungen vorgenommen, um der breiteren Abstützung des Lehrgangs und der Praxisnähe Rechnung zu tragen:
- Breitere Trägerschaft (§ 3.1): War bisher einzig der Aargauische Jagdschutzverein (AJV) als Träger genannt[cite: 2], wird die Trägerschaft neu formell als Verbund definiert[cite: 1]: kantonale Fachstelle, JagdAargau (AJV), Lehrreviere, Jagdschulen, die Vereinigung der Aargauischen Jagdaufseher (VAJ) sowie die Jagdschützen Suhr[cite: 1]. JagdAargau unterstützt die Kandidierenden neu explizit bei der Suche nach einem Lehrrevier[cite: 1].
- Verlängerte Gültigkeit (§ 3.2 lit. b): Der absolvierte Jagdlehrgang darf beim Abschluss der Jagdprüfung neu bis zu vier Jahre zurückliegen (bisher max. zwei Jahre)[cite: 1, 2].
-
Präzisierung der Modulinhalte (§ 3.2 lit. c): Der Gesamtumfang verbleibt bei mindestens 70 Stunden[cite: 1, 2]. Die Einzelmodule wurden jedoch detaillierter festgelegt:
- Basiskurse des Kantons (mind. 12 Std.): Konkrete Festlegung der Kurse (Wildbretversorgung/-hygiene [zweiteilig], Waffenhandhabung/Sicherheit/Ballistik, Wildschadenverhütung/-vergütung)[cite: 1]. Diese Kurse können neu nur noch einmal besucht werden[cite: 1].
- Ergänzungskurse/Exkursionen (mind. 10 Std.): Festlegung auf Einführungskurs Hundewesen, Schweisshundeübung, forstliche Exkursion sowie weitere Fachexkursionen/Vorträge[cite: 1].
- Praktische Reviereinsätze (mind. 48 Std.): Detaillierte Ausformulierung der Pflichtinhalte (z. B. Wildbestandserhebungen, Biotoppflege, Reviereinrichtungen, «Rote Arbeit», Begleitung Jagdaufsicht, Fallwildbergung)[cite: 1].
4. Praktische Jagdprüfung (§ 4.2)
In der praktischen Prüfung gibt es sowohl organisatorische Verschärfungen als auch grundlegende Umstellungen im Schiessprogramm:
Vorschriften & Sicherheitsbestimmungen
- Zwingender Ausschluss (§ 4.2 lit. c): Bei einer groben Verletzung der Sicherheitsvorschriften wird der Kandidat / die Kandidatin zwingend ausgeschlossen (bisher Kann-Bestimmung)[cite: 1, 2].
- Munitionskontrolle (§ 4.2 lit. i & j): Neu muss originalverpackte, fabrikgeladene Kugelmunition vor Schiessbeginn kontrolliert werden; die Konformität ist nachzuweisen[cite: 1]. Schrotmunition muss neu direkt im Schiessstand bezogen und den Experten versiegelt/verschlossen vorgelegt werden[cite: 1].
Vergleich der Schiessprogramme
| Disziplin | Bisheriges Reglement (bis 2026) | Neues Reglement (ab 2027) |
|---|---|---|
| Kugel Rehscheibe (100 m) | 3x2 Schuss (2. Schuss max. 30 Sek. nach 1. Schuss) Anforderung: 5 Treffer (Wertung 8–10)[cite: 2] |
4 Schuss / 4 Treffer (Wertung 8–10) Zeitvorgabe: 3 Minuten für das Gesamtmuster ab 1. Schuss[cite: 1] |
| Kugel Wildschwein (50 m) | 6 Schuss auf stehende Scheibe (innerhalb 2 Min. nach 1. Schuss) Anforderung: 3 Treffer (Wertung 8–10)[cite: 2] |
Aufteilung in laufend & stehend: • 3 Schuss laufender Keiler (stehend frei) • 3 Schuss stehender Keiler (Zielstock / stehend frei) Anforderung: 4 Treffer (Wertung 8–10) Zeitvorgabe: 5 Minuten ab 1. Schuss[cite: 1] |
| Schrot Reh/Hase (30 m) | Je 5 Schüsse alternierend li/re auf laufende Scheibe. Anforderung: Je 3 Treffer[cite: 2] |
Unverändert: Je 5 Schüsse alternierend li/re. Anforderung: Je 3 Treffer[cite: 1] |
5. Theoretische Jagdprüfung (§ 4.3)
Die Prüfungsform (mündlich 20 Min., bei schriftlicher Durchführung 45 Min.) bleibt unverändert[cite: 1, 2]. Die Fächerinhalte wurden jedoch in einigen Detailbereichen neu geordnet und ergänzt:
- Jagdrecht: Explizite Erweiterung um tangierende Rechtsgebiete (Tierschutz-, Waffen-, Strassenverkehrs-, Haftpflicht- und Lebensmittelrecht sowie bauliche Massnahmen im Wald)[cite: 1].
- Wildkunde: Aufnahme des Fachbereichs Neozoen (gebietsfremde Tierarten)[cite: 1].
- Lebensraumkunde: Starke Erweiterung um Grundlagen der Ökologie, Gesetzgebungen (Waldgesetz, Natur- und Heimatschutz), Forstorganisation und Auswirkungen von Neophyten[cite: 1].
- Jagdhundewesen & Wildkrankheiten: Die Themenbereiche Wildverwertung, Wildbrethygiene und Lebensmittelgesetzgebung wurden neu fest in dieses Prüfungsfach integriert[cite: 1].