01.04.2024 bis 31.07.2024

Kein Aprilscherz für Wildtiere! Die Statistik des Bundes zeigt, dass in den vergangenen Jahren zwischen 375 und 987 Wildtiere im Jahr gerissen wurden (Informationen zur Statistik siehe unten).

In diesem Beitrag werden Sie über die Aktion „A de Leine isch er en Feine“ informiert und wo man die Schilder beziehen oder kaufen kann. Ganz unten haben wir für Sie die Statistik des Bundes, insbesondere die Risse durch Hunde von 2009 bis 2022, visualisiert.  

Der Kantonalverband Aargauer Kynologen (KVAK) und der Aargauische Jagdschutzverein (AJV)  haben eine gemeinsame Aktion gestartet. „Damit wollen wir die Aufmerksamkeit der Hundehalter und aller Waldbesucher für die Anliegen von Fauna und Flora im Wald verbessern.“

„A de Leine isch er en Feine“: Unter diesem Titel wenden sich JagdAargau und der Kantonalverband Aargauer Kynologen (KVAK) mit einem Faltblatt und mit Stellplakaten an die Hundehalterinnen und Hundehalter. Am 1. April beginnt die Leinenpflicht.

Leinenpflicht im Wald

Die Leinenpflicht ist in § 21 der Jagdverordnung des Kantons Aargau (AJSV) klar geregelt. In § 21 AJSV wird unter Absatz 1 festgehalten: „Hunde sind im Wald und am Waldsaum vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.“

In zweiten Abschnitt wird präzisiert: „Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Anlässe zur Prüfungsvorbereitung und zu Prüfungen von Sanitäts- und Katastrophenhunden in SKG-Vereinen benötigen eine Bewilligung.“ Deshalb trainieren Sanitäts- und Rettungshunde-Gruppen der anerkannten Vereine stets nur in gegenseitiger Absprache mit den jeweiligen Jagdgesellschaften im Wald.

Sensibilisierung ohne Mahnfinger

Auslöser für die Zusammenarbeit von Jagd Aargau und dem Kantonalverband Aargauer Kynologen – die schweizweit einmalig sein dürfte – war die Umfrage von Jagd Aargau im Herbst 2014 unter den Jagdgesellschaften. Daraus ging unter anderem hervor, dass 98 von 131 Jagdgesellschaften in den vorangegangenen fünf Jahren Wildabgänge durch Hunderisse zu verzeichnen hatten. 33 Jagdgesellschaften hatten zudem eine Zunahme der Hunderisse festgestellt. Aus der Umfrage ist aber auch hervorgegangen, dass sich 60 Prozent der Hundeführerinnen und Hundeführer an die Bestimmungen über die Leinenpflicht halten würden.

Für die wertvolle Mitarbeit danken euch die Vorstände des Kantonalverbandes Aargauer Kynologen KVAK und Jagd Aargau vielmals.

Schilder beziehen oder kaufen

Aargauer Jagdgesellschaften beziehen die neuen Schilder an 3 Stellen:
Bei lüem weine & getränke ag
Bei Schild Waffen AG
oder an der Geschäftsstelle des AJV (siehe Kontakt).

Die Schilder können auch erworben werden: Shop JagdAargau

Statistik

https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/land-forstwirtschaft/jagd-fischerei-fischzucht/jagd.assetdetail.24765660.html

Genauer gesagt

Ein Bericht zum aktuellen Thema, Redaktion Louis Probst

Mehr als die Hälfte der Halterinnen und Halter der rund 30‘000 Hunde im Kanton Aargau beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über die Leinenpflicht. Das lässt sich aus einer Umfrage ableiten, die Jagd Aargau vor drei Jahren bei den Jagdgesellschaften durchgeführt hatte. Leider gibt es aber noch (zu) viele Hundehalterinnen und Hundehalter, die überzeugt sind, dass ihr Liebling im Wald keine Leine braucht. Angesichts der Zunahme der Zahl der Risse von Wild durch freilaufende Hunde, aber auch der Bedeutung des Schutzes der wild lebenden Säugetiere, Vögel und Amphibien in der für sie entscheidenden Zeit zwischen April und August, haben Jagd Aargau und der Kantonalverband Aargauer Kynologen (KVAK) gemeinsam eine Sensibilisierungskampagne für die Leinenpflicht gestartet.

Dr. med. Rainer Klöti

Aargauer Jäger und Kynologen arbeiten zusammen
„A de Leine isch er en Feine“: Unter diesem Titel wenden sich Jagd Aargau und der Kantonalverband Aargauer Kynologen (KVAK) mit einem Faltblatt und mit Stellplakaten an die Hundehalterinnen und Hundehalter. Der Zeitpunkt für die gemeinsame Aktion ist nicht zufällig gewählt. Am 1. April – das ist kein Scherz – beginnt die Leinenpflicht.

Diese Leinenpflicht ist in der Jagdverordnung des Kantons Aargau (AJSV) klar geregelt. In § 21 AJSV wird unter Absatz 1 festgehalten: „Hunde sind im Wald und am Waldsaum vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.“
In Abschnitt 2 wird zudem präzisiert: „Für Jagdund Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht. Anlässe zur Prüfungsvorbereitung und zu Prüfungen von Sanitätsund Katastrophenhunden in SKG-Vereinen benötigen eine Bewilligung.“
Über diese Bestimmungen hinaus haben verschiedene Gemeinden im Kanton Aargau eine ganzjährige Leinenpflicht auf ihrem gesamten Gemeindegebiet erlassen. Zudem trainieren Sanitätsund Rettungshunde-Gruppen der anerkannten Vereine stets nur in gegenseitiger Absprache mit den jeweiligen Jagdgesellschaften im Wald.

Gesetzliche Aufträge
Das Faltblatt, das sympathisch – ohne erhobenen Mahnfinger – daherkommt, weist aber nicht bloss auf die gesetzlichen Grundlagen für die Leinenpflicht, sondern auch auf die wichtigsten allgemeingültigen Verhaltensregeln für eine verantwortungsbewusste und rücksichtsvolle Führung der treuen vierbeinigen Begleiter hin. Das Faltblatt enthält auch Wissenswertes über den Lebensraum Wald und Waldrand.
Schutz für die „Kinderstube der Natur“

„Von April bis Juli brauchen Vögel, Amphibien, Insekten und alle wild lebenden Säugetiere besonderen Schutz, da sie in dieser Zeit ihren Nachwuchs aufziehen“, wird im Faltblatt ausgeführt. „ Diese vier Monate sind die ‘Kinderstube der Natur‘. Mit ihren ausgeprägten Sinnen bemerken Wildtiere auch nach Tagen Duftund Trittspuren, Markierungen sowie Kot freilaufender Hunde und streunender Katzen. Auch Cross Country Biking und nächtliches Wandern mit künstlichen Lichtquellen beeinträchtigen den Lebensraum der Tiere.

Bei häufiger Störung reagieren Wildtiere verängstigt und verlassen das Gebiet. Unnötiges Aufschrecken und damit verbundene Fluchtreaktionen zehren bei Wildtieren und Vögeln an kostbaren Energiereserven. Dies führt zu erhöhtem Nahrungsbedarf.
Dadurch können den Wildtieren selbst, aber auch dem Jungwald erhebliche Schäden zugefügt werden, weil Tiere die jungen Zweige und Knospen abfressen.“

Zunahme der Wildrisse durch Hunde

Auslöser für die Zusammenarbeit von Jagd Aargau und dem Kantonalverband Aargauer Kynologen – die schweizweit einmalig sein dürfte – bildete eine Umfrage von Jagd Aargau unter den Jagdgesellschaften. Aus dieser Umfrage, die im Herbst 2014 durchgeführt worden war, ging unter anderem hervor, dass 98 von 131 Jagdgesellschaften in den vorangegangenen fünf Jahren Wildabgänge durch Hunderisse zu verzeichnen hatten. 33 Jagdgesellschaften hatten zudem eine Zunahme der Hunderisse festgestellt.

Aus der Umfrage ging aber auch hervor, dass sich immerhin 60 Prozent der Hundeführerinnen und Hundeführer an die gesetzlichen Bestimmungen über die Leinenpflicht halten. „Erfahrungsgemäss halten sich die Hundehalterinnen und -halter, die in den beim KVAK organisierten Vereinen angeschlossenen sind, in hohem Masse an die verordnete Leinenpflicht“, stellt Thomas Laube, Vizepräsident von

Jagd Aargau, fest. „Problematisch sind die anderen. Mit der Aktion ‘a der Leine isch er en Feine‘ sollen die Selbstverantwortung und die Selbstregulation unter den Hundehaltenden gefördert werden.“

Aufgrund der Ergebnisse der Umfrage war in der Aargauer Jägerschaft die Forderung nach einer Durchsetzung der gesetzlichen Leinenpflicht, aber auch nach einer Kampagne zur Sensibilisierung der Hundehalterinnen und Hundehalter gestellt worden. In der Folge war bei Jagd Aargau eine Arbeitsgruppe „Leinenpflicht“ unter der Leitung von Thomas Laube gebildet worden, die sich in Zusammenarbeit mit dem Kantonalverband der Aargauer Kynologen des Themas „Leinenpflicht“ annahm.
Finanziert wurde die Aktion durch Beiträge von Jagd Aargau und des KVAK.

Faltblatt und Stellplakate , die durch die Jagdgesellschaften – wenn möglich in Absprache mit den Forstorganen – an neuralgischen Stellen angebracht werden, können bei der Geschäftsstelle von Jagd Aargau, Lägernblick 20, 5300 Turgi bezogen werden.


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