Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Kanton Aargau im Rahmen der revidierten Jagdverordnung (AjSV) für die Leinenpflicht nun endlich klare Verhältnisse geschaffen hat!
Die Zeit der Interpretationen und der vagen Waldsaum-Beurteilung ist vorbei. Diese Präzisierung ist ein grosser Gewinn für alle: Sie schützt unsere Wildtiere effektiver und bietet Hundehaltenden die dringend benötigte Rechtssicherheit.
🧭 Die Fakten: Was gilt neu und ab wann?
Die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit ist nun fix und unmissverständlich in § 21 Abs. 1 AJSV geregelt.
🛑 Die wichtigste Klarstellung: Der Waldrand ist 50 Meter!
| Fakt | Zeitraum | Ort der Leinenpflicht |
|---|---|---|
| Gültigkeit | 1. April bis 31. Juli | Im gesamten Wald und bis 50 Meter ab Waldrand. |
| Gesetz | § 21 Abs. 1 AJSV | Die 50-Meter-Zone ist damit gesetzlich verpflichtend (kein Tipp mehr!). |
Das bedeutet: Im Aargau gibt es keine Grauzone mehr. Wer in dieser Zeit 50 Meter Abstand zum Wald hält, ist auf der sicheren Seite.
🗣️ So unterstützen wir unsere Jagdaufseher*innen
Dank dieser klaren 50-Meter-Regelung können unsere Jagdaufseher*innen und Jagdgesellschaften das Gespräch mit der Bevölkerung noch einfacher und freundlicher führen – ganz ohne den „Mahnfinger“.
Ihr Argumentationsleitfaden:
- Rechtssicherheit bieten: „Schön, dass der Aargau das jetzt so klar geregelt hat! Die neue Verordnung sagt eindeutig: 50 Meter Abstand zum Wald in dieser Zeit sind Pflicht. Das ist einfacher zu merken als der alte ‚Waldsaum‘-Begriff.“
- Wildtierschutz betonen: „Gerade in den ersten 50 Metern am Waldrand legen Wildtiere ihre Jungen ab (Setzzeit). Mit den 50 Metern schützen wir sie effektiv vor unnötigem Stress.“
- **Freiwillige Achtsamkeit zeigen: Wildtiere legen ihre Jungen auch gerne in Wiesen und Feldern ab. Bitte bleiben Sie Ihrem Hund zuliebe in dieser Zeit besonders aufmerksam! Wir möchten Sie an den Hinweis im Flugzeug erinnern: Schnallen Sie sich an, auch wenn das Zeichen nicht leuchtet. Das ist unser Appell: Behalten Sie Ihren Hund während der gesamten Brut- und Setzzeit an der Leine.„
🌐 Alle Informationen auf einen Blick
Dieser Bericht wird automatisch über unsere QR-Codes auf den Tafeln „A de Leine ischer en Feine!“ verlinkt.
Für weiterführende und detaillierte Informationen, besuchen Sie bitte unsere Webseite: 👉 www.ajv.ch/leinenpflicht-2024-es-ist-wieder-soweit/
💡 Haben Sie weitere Anregungen?
Diese Gesetzesanpassung ist ein grosser Schritt zu mehr Klarheit. Falls Sie als Mitglied weitere wichtige Punkte oder Fragen zur Leinenpflicht haben, die wir auf der Homepage aufnehmen sollten, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.
Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle: Ihre Meinung hilft uns, die Kommunikation so präzise wie möglich zu gestalten.
Der Aargauische Jagdschutzverein (AJV) – Im Einsatz für Wildtiere und Natur. 🌿🐕
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