Update zur Revierverpachtung: Die neue Jagdrevierbewertung 2027–2034 im Fokus

Liebe Mitglieder,

die Vorbereitungen für die neue Pachtperiode laufen auf Hochtouren. Uns liegen die aktuellen Erläuterungen der Sektion Jagd und Fischerei vom 7. Januar 2026 vor. Wir haben dieses Dokument detailliert mit den ursprünglichen Grundlagen von 2009 verglichen, um für euch die entscheidenden Änderungen herauszuarbeiten.

Da diese Bewertung massgeblichen Einfluss auf die Pachtpreise und die jagdliche Nutzbarkeit eurer Reviere hat, bitten wir euch: Lest den folgenden Bericht aufmerksam und kritisch durch.

  • Entsprechen die neuen Abzüge der Realität in eurem Revier?
  • Sind die Pufferzonen (z. B. bei Aussichtstürmen) aus eurer Sicht praxisnah?

Schreibt uns eure Meinung und eure Erfahrungen dazu unten in die Kommentare! Euer Feedback ist wertvoll für unsere weitere Verbandsarbeit.


Bericht: Anpassungen der Jagdrevierbewertung für die Pachtperiode 2027–2034

Die Sektion Jagd und Fischerei des Kantons Aargau hat die Grundlagen für die kommende Jagdrevierverpachtung präzisiert. Während das grundlegende Bewertungssystem von Wild Life Solutions (WLS) aus dem Jahr 2009 als Basis erhalten bleibt, führen verbesserte Datengrundlagen zu punktuellen Anpassungen.

Das Kernsystem der Bewertung

Der Revierwert setzt sich weiterhin aus drei wertbestimmenden Komponenten zusammen:

  • Sockelbeitrag (Gewichtung 40%): Basiert auf den effektiv bejagbaren Wald- und Feldflächen eines Reviers.
  • Lebensraumpotenzial (Gewichtung 60%): Bewertet die Eignung des Gebiets für waldgebundene Wildarten wie Reh und Wildschwein.
  • Jagdwertminderung (Abzug von 10%): Berücksichtigt Faktoren wie die Bevölkerungsdichte, die den Jagdbetrieb negativ beeinflussen.

Wesentliche Neuerungen für die Periode 2027–2034

Der Hauptunterschied zwischen der ursprünglichen Basis von 2009 und den neuen Richtlinien liegt in der detaillierteren Erfassung von Freizeitaktivitäten.

1. Integration von Freizeitarealen Bereits für die Periode 2018–2026 wurde der AGIS-Layer „Freizeitareale“ eingeführt. Dieser umfasst unter anderem Campingplätze, Golfplätze, Sportanlagen und Zoos. Diese Flächen werden konsequent aus der Berechnung der bejagbaren Fläche (Sockelbeitrag) sowie des Lebensraumpotenzials ausgeschnitten.

2. Neue Abzugsflächen ab 2027 Zusätzlich werden ab der neuen Pachtperiode spezifische Objekte erfasst, die den Jagdwert mindern:

  • Aussichtstürme: Diese werden mit einer Pufferfläche von 50 Metern als nicht bejagbare Flächen gewertet und vom Sockelbeitrag abgezogen.
  • Freizeitwaldareale: Waldgebiete mit dem Vorrang „Freizeitnutzung“ (aktuell in Berikon und Rheinfelden, Stand 2025) werden ebenfalls als nicht bejagbar eingestuft.

3. Erhöhte Gewichtung von Störungsfaktoren Ab 2027 werden die Datensätze zu Freizeitarealen, Aussichtstürmen und Freizeitwaldarealen zu einem gemeinsamen Datensatz „Störungsabzüge“ vereint. Diese werden nun mit derselben Gewichtung wie Siedlungsflächen vom Lebensraumpotenzial abgezogen. Damit wird anerkannt, dass intensiver Freizeitdruck die Habitatqualität für das Wild ähnlich stark mindert wie eine Überbauung.

Vergleich: Was hat sich geändert?

FaktorBasis (Dokument 2009)Neu (Erläuterungen 2026)
Freizeit-DatenFokus auf allgemeine Bevölkerungsdichte Spezifischer Layer „Freizeitareale“
AussichtstürmeNicht explizit erwähnt50m Puffer als Abzugsfläche
FreizeitwaldKeine separate KategorieAbzug in Berikon & Rheinfelden
GewichtungAbzüge primär durch Siedlung/Verkehr Freizeitnutzung = Siedlungsdruck

Fazit

Die Anpassungen zielen darauf ab, die zunehmende Freizeitnutzung in unserer Kulturlandschaft fairer in den Pachtpreisen abzubilden. Flächen, die für die Jagd faktisch kaum noch nutzbar sind, führen nun konsequenter zu einer Entlastung beim Revierwert.


Quelle: Sektion Jagd und Fischerei, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Kanton Aargau (Erläuterungen vom 07.01.2026).

Erläuterungen Jagdrevierbewertung Kanton Aargau 2027-2034

Jagdrevierbewertung 2011-2018

Wichtiger Lesehinweis zum Vergleich der Unterlagen

Bitte beachtet beim Studium der Originaldokumente folgende Punkte:

  • Methodik: Das Dokument von 2009 bildet die methodische Basis. Die Struktur aus Sockelbeitrag, Lebensraumpotenzial und Jagdwertminderung bleibt bestehen.
  • Neue Begriffe: Die spezifischen Abzüge für Aussichtstürme und Freizeitwaldareale wurden erst mit den Erläuterungen vom Januar 2026 eingeführt. In den ursprünglichen Unterlagen von 2009 sind diese Begriffe daher noch nicht enthalten.
  • Präzisere Daten: Während 2009 der Bevölkerungsdruck noch allgemeiner berechnet wurde, ermöglichen heute moderne Datensätze eine viel detailliertere Erfassung von Störfaktoren.

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