Wir möchten Sie heute auf ein neues, wichtiges Merkblatt des Kantons Aargau aufmerksam machen, das sich mit dem Thema Sarkosporidien beim Rehwild befasst. Die Gesundheit und Genusstauglichkeit unseres Wildbrets hat oberste Priorität.

Dieses Merkblatt liefert Ihnen als Jägerin oder Jäger die notwendigen Informationen zum Umgang mit dieser Parasitose und klärt über das korrekte Vorgehen bei Verdachtsfällen auf.

Was sind Sarkosporidien und was bedeuten sie für das Rehwild?

Sarkosporidien sind einzellige, zystenbildende Parasiten, die Wild- und Nutztiere als Zwischenwirte nutzen.

  • Im Zwischenwirt, wie dem Reh, vermehren sich die Sarkosporidien ungeschlechtlich und bilden Zysten in der Muskulatur.
  • Diese Zysten sind unter Umständen als kleine, weisse Punkte im Muskelfleisch erkennbar und weisen auf einen Befall hin.
  • Ein geringer Befall bleibt beim Reh oft klinisch unauffällig.
  • Erst bei einem massiven Befall kann es zu erheblichen Abweichungen der Muskulatur kommen, wie einer helleren Farbe, weicherer Konsistenz und einer hohen Anzahl „weisser Punkte“. Solches Wildbret ist gesundheitlich bedenklich und muss verworfen werden.

Genuss des Wildbrets

Die gute Nachricht ist: Die Gefahr, durch den Genuss vollständig gegarten Wildfleisches eine Magen-Darm-Erkrankung zu erleiden, ist gering. Der Erreger wird abgetötet, wenn Sie das Fleisch bei -20 °C tiefgefrieren oder auf über 65 °C erhitzen.

Vorgehen für Jägerinnen und Jäger im Verdachtsfall

Als Jägerin oder Jäger sind Sie nach den geltenden Vorschriften verpflichtet, beim Erlegen, Aufbrechen und Zerwirken auf Merkmale zu achten, die das Fleisch als gesundheitlich bedenklich erscheinen lassen. Dazu zählen auch erhebliche Abweichungen der Muskulatur.

Besteht der Verdacht auf Befall mit Sarkosporidien, haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Das Reh wird durch die Jagdgesellschaft verworfen und in der Kadaversammelstelle entsorgt.

2. Das Reh wird einer amtlichen Fleischkontrolle zugeführt.

Im zweiten Fall wenden Sie sich bitte an einen zertifizierten Schlachtbetrieb in Ihrer Region. Eine Liste dieser bewilligten Schlachtbetriebe im Kanton Aargau finden Sie direkt im Merkblatt. Die Kosten für eine solche Einzeluntersuchung belaufen sich laut Merkblatt auf einen Richtwert von ca. CHF 40.- pro Reh und werden Ihnen vom Schlachtbetrieb/Metzgerei direkt in Rechnung gestellt.

Oft werden die Veränderungen der Muskulatur, wie sie die Bilder im Merkblatt zeigen , erst nach dem „aus der Decke schlagen“ erkennbar, beispielsweise im verarbeitenden Betrieb/beim Metzger.

Hier gehts direkt zum Merkblatt

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Sollten Ihnen relevante neue Formulare, Merkblätter oder Weisungen der kantonalen oder anderer offizieller Stellen zugestellt werden, bitten wir Sie, diese an unsere Geschäftsstelle weiterzuleiten. Nur so können wir sicherstellen, dass unsere Formularsammlung aktuell bleibt und wir Sie zeitnah über Änderungen informieren können.

Alle weiteren aktuellen Formulare und Merkblätter des Aargauischen Jagdschutzvereins finden Sie jederzeit auf unserer Website unter: https://www.ajv.ch/formulare/.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Waidmannsheil!


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