🛡️ Bestens versichert als AJV-Mitglied
VERSICHERUNGEN
Als Mitglied des Aargauischen Jägerverbandes (AJV) profitieren Sie von einer exklusiven Partnerschaft, die Ihnen optimale Versicherungsleistungen zu besten Konditionen bietet.
Wir arbeiten eng mit unserem Dachverband JagdSchweiz zusammen, um unseren Mitgliedern eine leistungsstarke und günstige kollektive Jagdhaftpflichtversicherung zu gewährleisten.
WER schliesst welche versicherung ab
EINZELPERSONEN
Das sind unsere Lösungen für die Mitglieder des Aargauischen Jagdschutzvereins. Die Versicherungen können online abgeschlossen werden.
JAGDGESELLSCHAFT
Das sind unsere Lösungen für die Jagdgesellschaften des Aargauischen Jagdschutzvereins. Die Versicherungen können online abgeschlossen werden.
JAGDAARGAU
Der Aargauische Jagdschutzverein (AJV) hat diese umfassenden Versicherungen und starken Lösungen exklusiv für seine Mitglieder abgeschlossen. Diese unverzichtbare Absicherung ist der zentrale Grund, warum Ihre Mitgliedschaft so wertvoll und wichtig ist.
VORTEILE AJV LÖSUNGEN
Hier finden Sie alle Details zu den verschiedenen Versicherungsmodellen (Einzelhaftpflicht, Vereinshaftpflicht, Jagdhundeversicherung) und weiteren Vergünstigungsverträgen, die wir unseren Mitgliedern in Zusammenarbeit mit JagdSchweiz bieten.
Von Jägern für Jäger
Die Versicherungslösungen wurden von Jagd-Profis mitinitiiert und verhandelt. Sie sind daher speziell auf die Bedürfnisse unseres Handwerks zugeschnitten und bieten eine überragende Deckung, die weit über Standardpolicen hinausgeht.
Umfassender Schutz
Die Police deckt alle wesentlichen Risiken ab, darunter den Gebrauch von Schusswaffen, die Teilnahme an jagdsportlichen Veranstaltungen, die Nutzung jagddienlicher Einrichtungen (wie Hochsitze) und die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdhunden (auch ausserhalb der Jagd).
Maximale Sicherheit
Sie profitieren von einer hohen Deckungssumme (z.B. CHF 5’000’000 oder mehr, je nach Variante) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Beste Konditionen
Durch den Kollektivvertrag von JagdSchweiz erhalten Sie diese Premium-Deckung zu einem äusserst wettbewerbsfähigen Preis.
EINZELPERSONEN
fÜR DICH
Einzelhaftpflicht für Jagdberechtigte
🛡️ Ihre Jagd-Haftpflicht: Bestens versichert mit JagdSchweiz
Als Mitglied des AJV profitieren Sie von der starken Partnerschaft mit unserem Dachverband JagdSchweiz. Dieser hat exklusive Einzelhaftpflicht-Versicherungen verhandelt, die perfekt auf die Bedürfnisse und Risiken der Jagd zugeschnitten sind.
Diese Lösung wurde von Jägern ins Leben gerufen, die unser Handwerk verstehen. Deshalb bietet sie eine optimale Deckung – unter anderem eine Garantiesumme von CHF 5’000’000.00 für Personen- und Sachschäden. So sind Sie und Ihr Jagdalltag maximal abgesichert, auch gegenüber Mitjägern und Jagdgästen. Sichern Sie sich die bestmöglichen Preise und Vorteile durch diesen Kollektivvertrag.
Warten Sie nicht länger und wechseln Sie noch heute zur Versicherung, die Ihr Handwerk versteht.
Gleich online abschliessen und absichern:
Dein Hund
Jagdhundeversicherung
🐾 Der beste Schutz für Ihren Jagdhelfer
Ihr Jagdhund ist ein unverzichtbarer Partner, doch er ist bei der Jagdausübung erhöhten Risiken ausgesetzt. Als AJV-Mitglied können Sie über JagdSchweiz eine spezielle Jagdhundeversicherung abschliessen.
Diese Police bietet eine optimale Deckung, die von Jägern verhandelt wurde, die die Gefahren des Jagdbetriebs kennen. Sie sichert Ihren Hund bei Unfall und akuten Krankheiten. Schützen Sie Ihren vierbeinigen Helfer umfassend und profitieren Sie von den günstigen Kollektivkonditionen. Sorgen Sie vor, damit Sie sich voll auf die Jagd konzentrieren können.
Schützen Sie Ihren treuen Jagdgefährten – gleich online abschliessen:
JAGDGESELLSCHAFT
Vereinshaftpflicht
🤝 Haftpflichtschutz für Ihre Jagdgesellschaft
Als Jagdgesellschaft, Hegering oder Verein im AJV benötigen Sie einen spezifischen Schutz für Ihre gemeinsamen Tätigkeiten. Die Vereinshaftpflicht von JagdSchweiz deckt Risiken ab, die bei statutarischen Anlässen oder der üblichen Vereinstätigkeit entstehen.
Dazu gehören die Haftpflicht als Eigentümer von jagddienlichen Einrichtungen (z.B. Hochsitze), die Organisation von Anlässen und der Betrieb von Schiessanlagen. Mit einer hohen Deckungssumme von CHF 5’000’000.00 sind Ihre Mitglieder bei Sach- und Personenschäden optimal geschützt. Zusätzlich ist der Rechtsschutz im Strafverfahren bei versicherten Haftpflichtfällen inbegriffen. Schützen Sie die finanzielle und rechtliche Stabilität Ihrer Organisation durch diesen massgeschneiderten Kollektivvertrag.
Sorgen Sie für die Sicherheit Ihres Vereins – gleich online abschliessen:
Kollektiv-Unfallversicherung
🚨 SIND DEINE JAGDAUFSEHER UND GEHILFEN UNFALLVERSICHERT?
Die Sicherheit Ihrer helfenden Hände im Revier hat oberste Priorität. Deshalb bietet JagdSchweiz eine spezielle Kollektiv-Unfallversicherung für Jagdaufseher und Gehilfen an.
Dieser Schutz deckt ausschliesslich Unfälle ab, die den gemeldeten Personen während der Jagd in den gepachteten Revieren zustossen. Im Schadenfall profitieren Sie von klar definierten Leistungen. Dazu gehören ein Todesfallkapital von CHF 20’000.00 und ein Invaliditätskapital von CHF 100’000.00, sowie ein Unfalltaggeld von 40 Fr./Tag ab dem dritten Tag und Heilungskosten in Ergänzung zu den gesetzlichen Versicherungen. Sichern Sie Ihre wichtigsten Helfer mit dieser massgeschneiderten Lösung ab.
Schliessen Sie den Kollektivvertrag für Ihre Gesellschaft gleich online ab:
der aargauische jagdschutzverein
Der AJV sichert seine Mitglieder mit einem exklusiven, weitreichenden Versicherungsschutz ab, der die gesetzlichen Standards übertrifft und in jeder jagdlichen Situation finanzielle Ruhe gewährleistet. Für komplexe rechtliche Fragen bietet die starke Rechtsschutz-Lösung zuverlässigen Rückhalt, indem sie qualifizierte Unterstützung bei Streitigkeiten im Jagd- und Waffenrecht sicherstellt. Darüber hinaus zeigt der Verein seine gelebte Solidarität durch den speziellen Hundefonds, der die wichtige Rolle der Jagdhunde würdigt und deren medizinische Versorgung gezielt unterstützt. Zusammengenommen bildet dieses Paket einen unverzichtbaren Mehrwert, der die Passion der Mitglieder optimal schützt und absichert.
Vergünstigung
Kollektiv-Unfallversicherung
🌟 WEITERE VORTEILE: Exklusive Partnerrabatte
Als Mitglied des AJV profitieren Sie und Ihre Familienangehörigen von einer starken Kooperation zwischen JagdSchweiz und der Allianz Suisse. Dieser exklusive Vergünstigungsvertrag bietet Ihnen attraktive Partnerrabatte auf zahlreiche Versicherungsprodukte. Die Konditionen decken Ihre wesentlichsten Schutzbedürfnisse sowohl zu Hause als auch unterwegs ab. Sichern Sie sich attraktive Rabatte auf den definierten Produkten. Das Beste: Mit jedem Versicherungsabschluss unterstützen Sie direkt die Aktivitäten unseres Dachverbandes JagdSchweiz.
Nutzen Sie Ihre persönlichen Vorteile und informieren Sie sich sofort: https://jagdschweiz.ch/versicherung/verguenstigungsvertrag/

IHR SCHUTZ ALS MITGLIED
⚖️ Rechtsberatung und erweiterter Hundeschutz für AJV-Mitglieder
Als Mitglied des Aargauischen Jägerverbandes (AJV) erhalten Sie bei rechtlichen Fragen rasche und unkomplizierte Unterstützung.
Der Verband bietet eine kostenlose Rechtsberatung für jagdliche Fragen von bis zu 20 Minuten an, um kleinere Anliegen schnell zu klären.
Zusätzlich hat der AJV für die Mitglieder eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, falls sie im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten vom Staat oder von Drittpersonen in ein Straf- oder Verwaltungsverfahren verwickelt werden. Wichtig: Die Anmeldung des Falles bei der Versicherung erfolgt durch die Rechtskonsulentin, welche vorweg prüft, ob dafür Versicherungsschutz besteht.
Darüber hinaus sind unsere Jagdhundeführer mit einem weiteren, wichtigen Schutz ausgestattet: dem Solidaritätsfonds für Jagdhunde. Dieser Fonds wurde eingerichtet, um Hundeführer die Risiken, die mit dem Einsatz eines Jagdhundes verbunden sind, nicht alleine tragen zu lassen.
RECHTSCHUTZ DES AJV
Ihr Schutz als Mitglied
⚖️ Ihr erweiterter Rechtsschutz als AJV-Mitglied
Als Mitglied des AJV profitieren Sie von einer grosszügigen Rechtsschutzversicherung über unseren Verband, die über die CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG / Grosskunden abgeschlossen wurde. Dieser Schutz gilt für Sie in Ihrer Eigenschaft als Jäger sowie für freiwillige Helfer während der Jagdausübung und bei allen weiteren jagdlichen Aufgaben. Die maximale Geldleistung beträgt CHF 600’000.00 pro Schadenfall und deckt Anwaltshonorare, Gerichts- und Expertisenkosten.
Besonders wichtig: Sie erhalten Verteidigung im Straf- und Administrativverfahren bei Fahrlässigkeitsdelikten. Sogar bei anfänglichem Vorsatzvorwurf werden die Kosten rückwirkend übernommen, falls Sie freigesprochen oder nur der Fahrlässigkeit schuldig gesprochen werden. Der Schutz gilt zudem für Streitigkeiten mit Privat- und Sozialversicherungen. Bei Anliegen, die nicht von der Versicherung gedeckt, jedoch im allgemeinen Interesse des AJV sind, haben Sie ausnahmsweise Anspruch auf Unterstützung oder Rechtsberatung durch den Rechtsdienst der CAP oder einen Vertrauensanwalt für max. Fr. 2’000. Die Leistungen aus diesem Vertrag sind subsidiär zu Ihren privaten Rechtsschutzversicherungen, d.h. zuerst melden Sie den Fall bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, sofern vorhanden. Wenn Sie keine eigene Versicherungsdeckung haben, meldet die Rechtskonsulentin Ihren Fall umgehend bei der CAP an. Diese bespricht bei Übernahme des Falles mit Ihnen, welcher Rechtsvertreter Ihnen zur Seite gestellt wird.
Im Falle eines Rechtsstreits haben Sie, so die Gewissheit, nicht allein dazustehen.
SOLIDARITÄTSFONDS
Solidaritätsfonds für Jagdhunde
Nicht jede Jägerin oder jeder Jäger im Kanton Aargau kann einen Jagdhund halten, abführen und einsetzen. Aber jeder Jäger benötigt zur Ausübung einer weidgerechten und gesetzeskonformen Jagd, früher oder später, einen brauchbaren Jagdhund. Deshalb sollten unsere Hundeführerinnen und Hundeführer die Risiken, welche mit dem Einsatz eines Jagdhundes verbunden sind, nicht alleine tragen. Für die Führerinnen und Führer der Jagdhunde soll ein starkes Zeichen in Sachen Solidarität gesetzt werden. Es soll auch als Anreiz zur Haltung und Führung von brauchbaren Jagdhunden dienen.
JagdAargau hat deshalb an der letzten Generalversammlung beschlossen, einen Solidaritätsfonds für Jagdhunde einzurichten, welche im Jagdbetrieb zu Schaden gekommen sind. Der Verband übernimmt Kosten bei
- Tod
- Nottötung
- Diebstahl und Raub
- Tierarztkosten
von Unfällen während der Jagd oder der Nachsuche in den Revieren, welche über eine Mitgliedschaft bei JagdAargau angeschlossen sind.
Leistungen im Schadenfall
Folgende Beträge können ausgerichtet werden:
| a) | Todesfallkosten: | bis max. |
| • | ungeprüfter Hund | Fr. 1’000.- |
| • | geprüfter Hund | Fr. 2’000.- |
| • | geprüfter Nachsuchehund | Fr. 3’000.- |
| b) | Heilungskosten | bis max. |
| • | Tierarztkosten | Fr. 1’000.- |
| (bei einem Selbstbehalt von Fr. 100.-) |
Diese Leistungen werden für Hunde im jagdlichen Einsatz ausgerichtet; dies gilt für alle Treib- und Drückjagden, aber auch für die Wasser- und Baujagd. Gedeckt sind ausserdem alle Nachsuchen auf Wildtiere (auch bei Verkehrsunfällen).
Abzüglich Kostenbeteiligung Dritter:
Sind Unfall- oder Todesfallversicherungsverträge für den betreffenden Hund (Epona, etc.) abgeschlossen worden oder beteiligen sich Dritte (Versicherungen, Jagende, Jagdvereine, etc.) an den Todesfall- oder Heilungskosten, müssen diese Leistungen offengelegt werden. In diesen Fällen können die Leistungen von JagdAargau angemessen reduziert werden. Dasselbe gilt, wenn ein Haftpflichtiger für den Schaden aufkommen muss oder wenn ein grobes Selbstverschulden des Hundehalters(in) vorliegt.
Verfahren zur Geltendmachung
Der/die geschädigten Hundehalter (Eigentümer) stellen ein schriftliches Gesuch (Antragsformular untenstehend auf der Homepage) an die Geschäftsstelle von JagdAargau. Das Gesuch muss spätestens 3 Monate nach dem Ereignis gestellt werden. Der Sachverhalt, welcher zur Verletzung oder zum Tod des Hundes führen, muss klar beschrieben sein. Die Richtigkeit des beschriebenen Sachverhalts muss vom Jagdaufseher, Jagdleiter oder Obmann des betreffenden Reviers mit Unterschrift bestätigt werden. Drei Vorstandsmitglieder von JagdAargau (in der Regel Präsident, Vizepräsident und Geschäftsführer) entscheiden nach Ermessen und abschliessend über die auszurichtenden Leistungen. Im Rahmen des Jahresberichtes werden Vorstand und Mitglieder über die eingetroffenen Anträge und die jeweils ausgerichteten Leistungen informiert.
Finanzierung durch den Verband
Es wird im Jahr 2017 zu Lasten des Eigenkapitales ein Solidaritätsfonds „Jagdhunde“ (zweckgebundenes Eigenkapital) von Fr. 10‘000.- errichtet. Dieser Fonds soll ab 2017 jährlich mit maximal Fr. 5.- pro Mitglied (ca. 1‘200 x Fr. 5.- = Fr. 6‘000.-), ebenfalls zu Lasten des Eigenkapitals, gehäuft werden. Erreicht der Fonds die Grenze von Fr. 20‘000 wird die jährliche Finanzierung sistiert.
Diese Finanzierungsmethode soll aufrecht erhalten bleiben, solange es die Vermögenssituation des Verbandes erlaubt. Wenn dies nicht mehr der Fall ist, soll die Finanzierung durch eine Erhöhung des Jahresbeitrages sichergestellt werden.
VEREINSHAFTPFLICHT AJV
Starke Gemeinschaft: Die Vereinshaftpflicht des AJV
Als Verband tragen wir eine gemeinsame Verantwortung. Daher sind wir durch eine Vereinshaftpflichtversicherung optimal geschützt.
Diese Police sichert den Aargauischen Jagdschutzverein (AJV) und seine Organe gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche ab, die sich aus der Vereinstätigkeit ergeben
Besonders wichtig: In diesem umfassenden Schutz sind auch unsere Sektionen das Bläsercorps Jagdaargau und die Vereinigung der Aargauischen Jagdaufseher mitversichert
Der Versicherungsschutz umfasst neben Personen- und Sachschäden auch den Rechtsschutz im Straf- und Verwaltungsverfahren, falls ein solches aufgrund eines versicherten Ereignisses eingeleitet wird
Dies schafft eine verlässliche finanzielle und rechtliche Grundlage für alle unsere Aktivitäten und garantiert die Sicherheit unserer Gemeinschaft.
