Liebe Mitglieder, wir möchten Sie darüber informieren, dass das neue Kreisschreiben der Sektion Jagd und Fischerei des Kantons soeben veröffentlicht wurde.

Aktuelle Mitteilungen

Rehwildabschussplanung

Die Rehwildabschussplanung 2025/2026 konnte in den allermeisten Jagdrevieren erfolgreich und einvernehmlich durchgeführt werden. In zwei Jagdrevieren konnte keine Einigung bezüglich Mindestabschuss erzielt werden. Deshalb wird der Mindestabschuss für diese Jagdreviere durch die kantonale Fachstelle festgelegt.


Management Rot- und Gamswild

Die kantonalen Massnahmenpläne Rothirsch und Gämse werden aus der revidierten kantonalen Jagdverordnung (AJSV) gestrichen und durch eine kantonale Abschussplanung ersetzt. Die entsprechenden Dokumente werden zurzeit erarbeitet und nach einer Konsultation bei der Jagdkommission auf den 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt. Wir werden die betroffenen Jagdgesellschaften in den entsprechenden Wildräumen rechtzeitig über die Änderungen informieren.

Revision kantonale Jagdverordnung

Die teilrevidierte Aargauer Jagdverordnung wurde dem Bund zur Genehmigung zugestellt. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird die teilrevidierte Aargauer Jagdverordnung 10 Tage nach der Publikation in der Gesetzessammlung in Kraft gesetzt.

Weisungen Wildschadenverhütung und -vergütung

Per 1. Juni 2025 sind die revidierten Wildschadenweisungen in Kraft getreten. Neu müssen alle Kulturen mit einem durchschnittlichen Ertrag von Fr. 7’000.–/ha auch ohne vorgängigen Schaden gegen Wildschäden geschützt werden. Ebenfalls neu ist vorgesehen, dass in Absprache mit Abteilung Wald und Jagdgesellschaft bei nachgewiesenen Rothirschschäden Verhütungsmassnahmen gegen Rothirsche im Wald möglich sind. Eine Zusammenstellung sämtlicher Änderungen finden Sie im angehängten Dokument. Sobald die teilrevidierte Jagdverordnung in Kraft tritt, ist die Bagatellschaden grenze auf neu Fr. 100.– festgelegt.

Massnahmenplan Wildschwein, Ausnahmen Nachtjagdverbot Wald

Siehe auch, Stellungnahme AJV

Der revidierte Massnahmenplan Wildschwein wird per 1. Juli 2025 in Kraft gesetzt. Darin ist auch die Umsetzung des Nachtjagdverbotes im Wald resp. die kantonalen Ausnahmebestimmungen festgehalten:

Umsetzung Nachtjagdverbot gemäss Artikel 3ter der Jagdverordnung des Bundes (JSV):

  • Im Wald ist die Jagd während der Nacht verboten.
  • Als Nacht gilt eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang.
  • Der Kanton Aargau erlaubt die Ansitzjagd auf Schwarzwild an der Kirrung vom 1. Oktober bis Ende Februar. Die Ansitzjagd an der Kirrung darf nur in Wildräumen mit überdurchschnittlichen Wildschäden betrieben werden. Per 1. Juli 2025 sind dies die Wildräume 5, 6, 9, 10, 11 und 12.
  • Es gelten die bisherigen Vorgaben für Kirrungen. Kirrgut darf ab dem 1. Oktober ausgebracht werden.
  • Das Nachtjagdverbot im Wald gilt generell, also für alle jagdbaren Wildarten. Ausnahme ist die Passjagd auf Raubwild (Fuchs, Dachs, Steinmarder und Neozoen) im Winter.

Regelung Drohneneinsätze im jagdlichen Umfeld im Kanton Aargau

Am 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat Drohnen in die Liste der für die Jagd verbotenen Hilfsmittel aufgenommen (Art. 2 Jagdverordnung, JSV). Der Einsatz durch fachkundige Personen bei der Rehkitzrettung ist ausdrücklich erlaubt.

Gemäss Jagdverordnung des Bundes dürfen „zivile, unbemannte Luftfahrzeuge“ für die Ausübung der Jagd nicht verwendet werden. Das heisst, dass zum Beispiel jagdbares Wild nicht mit solchen Geräten gesucht und dann gezielt bejagt werden darf.

Drohnen werden jedoch auch in jagdnahen Bereichen eingesetzt. Aus Sicht des Kantons Aargau entspricht die Erfassung von Wildschäden in einer schlecht einsehbaren landwirtschaftlichen Kultur mit einer Drohne nicht einer Ausübung der Jagd und ist daher zu diesem Zweck zulässig. In Einzel fällen kann auch der Einsatz einer Drohne auf einer Nachsuche im Sinne des Tierschutzes hilfreich sein. Für diese Fälle wird Rücksprache mit der kantonalen Jagdaufsicht empfohlen, da Nachsuchen insbesondere in der Wahrnehmung der Bevölkerung synonym mit der Jagd sind und mit dieser in
Verbindung gebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Suche mit einer Drohne nie eine Nachsuche mit einem Hund ersetzen kann. Drohneneinsätze sollen zur Minimierung der Störungen für Wildtiere sehr zurückhaltend eingesetzt werden.


Tote Tiere von Wolf und Luchs

Wolf und Luchs gehören in der Schweiz zu den geschützten Tierarten. Für beide Arten hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Vollzugshilfe erstellt. Das „Konzept Wolf Schweiz“ sowie das „Konzept Luchs Schweiz“ regelt unter anderem den Umgang mit toten Tieren dieser Arten.

Sämtliche toten Wölfe und Luchse (Nottötungen, Totfunde, Fallwild) sind umgehend der kantonalen Fachstelle, im Aargau der Sektion Jagd und Fischerei (SJF), zu melden. Sämtliche toten Tiere dieser Arten werden vollständig zur Diagnose an das Institut für Tierpathologie der Universität Bern (FIWI) eingesandt. Die Abholung der Kadaver, die Anmeldung und der Versand an das FIWI erfolgen durch die SJF. Die Kadaver verbleiben im Besitz des Kantons und die SJF entscheidet über die weitere Verwendung der Kadaver.

Auch der Goldschakal ist eine geschützte Art. Sämtliche toten Goldschakale sind ebenfalls umgehend der SJF zu melden. Der Kadaver ist für eine allfällige Untersuchung bereit zu halten.

Informationen zum Projekt Goldschakal von KORA

Der Goldschakal ist eine Tierart, die seit 2011 in der Schweiz selbstständig einwandert. Im Moment
gibt es noch keine Hinweise auf über einen längeren Zeitraum sesshafte Tiere im Kanton Aargau.

Das Goldschakal-Projekt, das im März 2025 von der Stiftung KORA gestartet wurde, hat zum Ziel, das Wissen über den Goldschakal in der Schweiz zu vermehren und in Regionen, die potenziell geeigneten Lebensraum für die Art aufweisen, eine Statusaufnahme zu machen. Seit etwa 2 Jahren hat sich in der Nähe der Grenze im Raum Konstanz ein Rudel Goldschakale etabliert, das sich auch schon erfolgreich fortgepflanzt hat. Tiere, die von diesem Rudel abwandern, könnten ihren Weg in die Kantone Schaffhausen, Aargau und Basel-Land sowie die restliche Schweiz finden. Ein Teil des Projekts ist eine Fotofallenstudie in Gebieten, die einen geeigneten Lebensraum aufweisen. Im Kanton Aargau betrifft dies das Gebiet der Wildräume 11 und 12.

Die Ziele der Studie sind:

  • Statusaufnahme des Lebensraumes: Welche Arten sind vertreten? Gibt es möglicherweise bereits Goldschakal-Präsenz?
  • Überblick über mögliche einwandernde Goldschakale aus Rudeln im nahen Ausland.

Die Fotofallenstudie soll in 2 Etappen erfolgen. Die Kameras werden von Mitte/Ende Juni bis Mitte September und von Mitte Dezember bis Februar platziert. Sollten sich Hinweise auf allfällige Präsen ergeben, können die Kameras an bestimmten Standorten länger stehen bleiben. Die betroffenen Jagdgesellschaften wurden bereits direkt über das Projekt informiert.
Die Projektleitung sowie die Sektion Jagd und Fischerei ist dankbar für Hinweise und Sichtungen von Goldschakalen, Wildkatzen und Grossraubtieren. Wir bitten Sie daher, solche Beobachtungen an Christian Tesini zu melden oder in der Jagdstatistik (Monitoring) zeitnah einzutragen.

Login Anwendungen Kanton

Mit Ihrem Login für den Kanton Aargau nutzen Sie verschiedene Dienstleistungen wie die Jagdstatistik, den Jagdpass-Shop und eWisa. Der Kanton führt ab dem 25. Juni schrittweise den neuen Anmeldeservice des Bundes (AGOV) ein. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig auf das neue AGOV-Login umzusteigen, damit alles reibungslos funktioniert. Als registrierte Nutzerin oder Nutzer werden Sie in den nächsten Tagen vom Kanton kontaktiert.


Kurse Nachtzielhilfen und Schalldämpfer

Auch im Jahr 2025 findet ein Kurs für Nachtzielhilfen statt. Der Kurs wird am 10. September 2025
abends durchgeführt. Interessierte können sich über die Homepage www.ag.ch/jagd -> Aus- und
Weiterbildung anmelden.

Wir wünschen Ihnen für die Sommer- und Herbstjagd Weidmannsheil und danken Ihnen für die gute
Zusammenarbeit und Ihren Einsatz für die Wildtiere im Kanton Aargau!

Fabian Dietiker, Abteilungsleiter & Thomas Stucki, Sektionsleiter

Kantonaler Massnahmenplan Wildschwein gültig ab 1. Juli 2025

Zusammenfassung Änderungen Wildschadenweisungen 2025

Kreisschreiben Jagd Juni 2025


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