Liebe Jägerinnen und Jäger,

Ihr Aargauischer Jagdschutzverein (AJV) bündelt die wichtigsten Informationen, Hilfsmittel und Wissensschätze für Ihre Jagdpraxis in einem aktuellen Bericht. Verpassen Sie nicht, welche vier zentralen Services wir für Sie bereitgestellt haben:

1. Rechtssicherheit an der Reviergrenze: Neue Grenzjagd-Muster

Schluss mit Grauzonen! Wir haben zwei detaillierte Muster-Vereinbarungen für Grenzjagdabkommen nach § 15 der Jagdverordnung erstellt. Erfahren Sie, wie Sie Klarheit schaffen – sei es bei der erlaubten Bejagung von Wildschweinen und Hirschen mit klaren Regeln zum Wildbret-Eigentum oder bei der schriftlichen Fixierung eines Jagdverbots über die Grenze hinweg. Machen Sie Ihre Vereinbarungen rechtssicher!

2. Volle Transparenz bei Jagdpässen: Die neue Übersicht

Endlich Klarheit! Eine neue, übersichtliche Tabelle schafft Transparenz in allen Fragen rund um Jagdpässe. Dieses Dokument ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk, um sich schnell und zuverlässig über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.

3. Wissen direkt von den Profis: Die Präsentationen der Herbstversammlung

Hervorragende Arbeit unserer Referenten! Die spannenden und informativen Präsentationen unserer letzten Herbstversammlung sind nun für Sie online verfügbar. Nutzen Sie dieses gebündelte Expertenwissen für Ihre revier- und hegepraktische Arbeit.

4. Ihre Jagd-Bibliothek: Alle AJV-Formulare auf einen Klick

Wir haben unsere wichtigsten Formulare und Dokumente für Sie alphabetisch geordnet und jederzeit einsehbar gemacht. Schneller und einfacher finden Sie Begleitscheine, Merkblätter und alle notwendigen Vorlagen.

👉 AJV Formulare und Dokumente

Haben Sie Dokumente, die in unsere Formular-Sammlung gehören? Bitte melden Sie sich bei unserer Geschäftsstelle – wir freuen uns über Ihren Beitrag!


Vorlage „Bejagung über die Reviergrenze“

Neue Vorlagen für Grenzjagdabkommen schaffen Klarheit

Der Aargauische Jagdschutzverein (AJV), als Dachverband der Aargauer Jägerinnen und Jäger, wurde wiederholt mit Anfragen und Unklarheiten bezüglich der Regelung der Bejagung über Reviergrenzen hinaus konfrontiert. Um unseren Mitgliedern und den Aargauer Jagdgesellschaften eine rechtssichere Grundlage und Hilfestellung bei der Ausgestaltung ihrer revierübergreifenden Zusammenarbeit zu bieten, haben wir zwei Muster-Vereinbarungen für Grenzjagdabkommen erarbeitet.

Diese Vorlagen stützen sich auf § 15 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung) und dienen als Formulierungshilfe für Jagdgesellschaften, die eine vertragliche Regelung zur Bejagung im Grenzbereich treffen möchten.

Die beiden Vorlagen im Detail

Wir stellen Ihnen hiermit zwei unterschiedliche Entwürfe zur Verfügung, die zwei gängige und oft gewünschte Szenarien abdecken: die Erlaubnis und die dezidierte Nicht-Erlaubnis der Grenzjagd.

1. Vorlage: Bejagung über die Reviergrenze ist ERLAUBT

  • Titel: Grenzjagdabkommen – erlaubt Wildbret gehört nicht dem Erleger
  • Regelung: Dieses Abkommen erlaubt die Bejagung der Wildarten Rothirsch, Wildschwein und Dachs über die gemeinsame Reviergrenze hinaus bis zu einer Tiefe von 100 Metern in das benachbarte Revier hinein.
  • Meldepflicht: Der Schütze muss die grenzüberschreitende Jagd dem Aktuar, Obmann, Jagdaufseher oder Jagdberechtigten des Nachbarreviers innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Jagd melden.
  • Wildbret und Statistik: Entscheidend ist die klare Regelung zum Eigentum: Das erlegte Wildtier gehört der Jagdgesellschaft, auf deren Reviergebiet es erlegt wurde. Auch die jagdstatistische Erfassung erfolgt in diesem Revier. Somit gehört das Wildbret nicht zwingend dem Erleger, sondern dem Revier.

2. Vorlage: Bejagung über die Reviergrenze ist NICHT ERLAUBT

  • Titel: Grenzjagdabkommen – nicht erlaubt
  • Regelung: Dieses Abkommen hält explizit fest, dass jegliches Wild – inklusive Rotwild, Schwarzwild und Dachsnur innerhalb des eigenen Jagdreviers beschossen wird.
  • Eindeutigkeit: Die Jagd über die Reviergrenze hinaus ist in diesem Fall nicht zulässig. Diese Vorlage dient dazu, eine klare und schriftliche Vereinbarung zu treffen, die eine aktive Grenzjagd ausschliesst und somit Unsicherheiten vermeidet.

Anpassungsbedarf und Gültigkeit

Beide Grenzjagdabkommen treten mit Unterzeichnung durch die beteiligten Jagdgesellschaften in Kraft und sind unbefristet abgeschlossen. Sie können jederzeit von einer der beiden Parteien innert Monatsfrist ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Wichtiger Hinweis zur Individualisierung

Die bereitgestellten Formulare sind Muster-Vorlagen. Sie dienen als Basis und sollten von den beteiligten Jagdgesellschaften im Einzelfall angepasst werden. Es ist wichtig, dass die Vereinbarung die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse der aneinandergrenzenden Reviere berücksichtigt. Beispielsweise können die erlaubten Wildarten oder die zulässige Schussdistanz von 100 Metern in der ersten Vorlage nach Absprache angepasst werden.

Wir appellieren an alle Jagdgesellschaften, diese Vorlagen zu nutzen, um die Zusammenarbeit an Reviergrenzen transparent und rechtlich abgesichert zu gestalten.

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Herbstversammlung – Fachkundige Vorträge im Fokus

Im Zentrum der Versammlung standen die spannenden und informativen Vorträge, die den Teilnehmenden wertvolle Einblicke in aktuelle Themen boten. Die Referenten beleuchteten die jüngsten Entwicklungen sowie die Herausforderungen und Chancen, die uns in den kommenden Monaten erwarten. Besonders die Ausführungen zur Pachtzinsreduktion, die für uns eine wichtige Verpflichtung darstellt, stiessen auf grosses Interesse.

Die präsentierten Folien zu den Vorträgen stehen auf dieser Seite als Download zur Verfügung:

  1. Vortrag KORA – Grossraubwild im Kanton Aargau, aktueller Stand (Kristina Vogt)
  2. Vorstellung Erweiterung Stöberhunde APP JAGDAARGAU (Ruedi Angst)
  3. Informationen aus der Sektion Jagd und Fischerei (Dr. Thomas Stucki)
  4. Versicherungslösungen von JagdSchweiz – im Hinblick auf die Neuverpachtung (Ronja Stöckli & Ueli Gatschet)

Bewährte Tradition trifft auf Digitalisierung

Der erfolgreiche Test mit der digitalen Einladung zur Herbstversammlung ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft. Trotz dieses Erfolgs halten wir an bewährten Traditionen fest: Die Einladungen und das GV-Büchlein für die kommende Generalversammlung werden weiterhin in bekannter Papierform per Post an unsere Mitglieder versendet.


Wichtiger Aufruf zur Datenpflege

Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um unsere Mitglieder an eine wichtige Neuerung zu erinnern: Mutationen, wie beispielsweise Adressänderungen, können ab sofort bequem über unsere Homepage gemeldet werden. Dieser Service hilft uns, die Mitgliederdaten aktuell zu halten.

In diesem Zusammenhang ist uns aufgefallen, dass wir im vergangenen Jahr vergleichsweise wenige Todesmeldungen erhalten haben. Dies kann erfreulich sein, da es auf eine hohe Lebenserwartung in unseren Reihen hindeuten würde. Gleichzeitig bitten wir Sie, uns weiterhin zeitnah über solche Ereignisse zu informieren, damit unsere Mitgliederdatenbank stets auf dem neuesten Stand ist.


Die Herbstversammlung war ein eindrückliches Zeichen für den Zusammenhalt und das Engagement in unserer Vereinigung. Wir freuen uns bereits auf die kommenden Veranstaltungen und den weiteren Austausch mit euch.


Neuigkeiten von unseren Mitgliedern

Ein neuer Klang im Netz: Die Jagdhornbläser SonatES sind online!

Passend zur beginnenden Herbstjagd und Zeit der Hubertusmessen gibt es spannende Neuigkeiten für alle Freunde der Jagdhornmusik: Die Jagdhornbläser SonatES haben ihre brandneue Website aufgeschaltet!

Obmann Heiko Göbel zeigt sich stolz über den wichtigen Schritt, der der Gruppe eine Präsenz verschafft und Jäger sowie Musikliebhaber über Konzerte und Aktivitäten auf dem Laufenden hält.

Die Gruppe, die seit 1997 mit ihren Es-Parforcehörnern konzertante Jagdmusik spielt, lädt alle Jägerinnen und Jäger ein, sich ein Bild von ihnen zu machen und sich dem Motto „SonatES…aus Freude am Musizieren!“ anzuschliessen.


Schaut gleich rein unter www.sonates.ch und folgt der engagierten Gruppe auch auf Instagram und Facebook!


Anerkennung Jagdpässe

Wichtige Aktualisierung: Anerkennung des Aargauer Jagdpasses in anderen Kantonen

Wir haben wichtige Informationen zur Anerkennung des Aargauer Jagdpasses in den übrigen Kantonen aktualisiert. Die Daten stammen direkt von der Sektion Jagd und Fischerei und sind auf dem Stand vom 29. September 2025.

Es ist essenziell zu wissen, dass die Regelungen von Kanton zu Kanton stark variieren. Nur eine Handvoll Kantone hat eine vollständige gegenseitige Anerkennung unserer Jagdpässe. Dazu gehören unter anderem die Nachbarkantone Basel-Landschaft, Bern, Solothurn und Zug. Auch der Kanton Thurgau erkennt unsere Pässe an.

Besondere Vorsicht ist in den Kantonen Luzern und Zürich geboten. Luzern akzeptiert den Aargauer Jagdpass nur von Jägern aus benachbarten Revieren, nicht von allen Aargauer Jägerinnen und Jägern. Im Kanton Zürich wird der Pass ausschliesslich von Pächtern und Jagdaufsehern anerkannt – Jahresgäste müssen dort einen Jagdpass lösen.

Bitte konsultieren Sie die Tabelle für eine detaillierte Übersicht aller Regelungen, um sicherzustellen, dass Sie immer nach den aktuellsten Vorschriften handeln. Kontaktieren Sie die entsprechenden Kantone direkt, um allen Zweifel auszuräumen. Die Tabelle zeigt wunderbar auf, was für eure Gäste aus anderen Kantonen gilt.

Fazit: Der Aargau akzeptiert nach wie vor die Jagdpässe von ZH, ZG, LU, BE, SO und BL und mit der revidierten Jagdverordnung neu TG. Alle anderen müssen Jagdpässe lösen.

Kanton Anerkennung des AG-Jagdpasses
Appenzell Ausserrhoden Nein, Jagdpass lösen
Appenzell Innerrhoden Nein, Jagdpass lösen
Basel-Landschaft Ja, vollständig anerkannt
Basel-Stadt Nein, Jagdpass lösen
Bern Ja, vollständig anerkannt
Freiburg (Fribourg) Nein, Jagdpass lösen
Genf (Genève) Staatsjagd
Glarus Nein, Jagdpass lösen
Graubünden (Grischun/Grigioni) Nein, Jagdpass lösen
Jura Nein, Jagdpass lösen
Luzern Ja, mit Einschränkungen (nur für Nachbarreviere)
Neuenburg (Neuchâtel) Nein, Jagdpass lösen
Nidwalden Nein, Jagdpass lösen
Obwalden Nein, Jagdpass lösen
Schaffhausen Nein, Jagdpass lösen
Schwyz Nein, Jagdpass lösen
Solothurn Ja, vollständig anerkannt
St. Gallen Nein, Jagdpass lösen
Tessin (Ticino) Nein, Jagdpass lösen
Thurgau Ja, vollständig anerkannt
Uri Nein, Jagdpass lösen
Waadt (Vaud) Nein, Jagdpass lösen
Wallis (Valais) Nein, Jagdpass lösen
Zug Ja, vollständig anerkannt
Zürich Ja, mit Einschränkungen (nur für Pächter und Jagdaufseher)

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