Stellungnahme zum Kantonalen Massnahmenplan Wildschwein ab 1. Juli 2025 – Präsidium des Aargauischen Jagdschutzvereins.

Geschätzte Aargauer Jägerinnen und Jäger

Der Kantonale Massnahmenplan Wildschwein wurde auf Grundlage der bundesrechtlichen
Vorgaben sowie der neuen kantonalen Verordnung überarbeitet und angepasst. Eine
entsprechende Information habt ihr direkt von der Abteilung Wald, Sektion Jagd und
Fischerei, erhalten.

Das Präsidium von JagdAargau nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Wir unterstützen den überarbeiteten Massnahmenplan in der vorliegenden Form, auch wenn
nicht alle von JagdAargau eingebrachten Änderungsvorschläge berücksichtigt wurden.
Besonders im Bereich des Nachtjagdverbots konnten wir nach intensiven Gesprächen
wichtige Anpassungen erzielen. Auch die Abläufe im Vollzug wurden vereinfacht – ein
Schritt in die richtige Richtung.

Nun liegt es an uns, Aargauer Jägerinnen und Jägern, den Massnahmenplan engagiert und
verantwortungsvoll umzusetzen. Eine saubere und präzise Dokumentation der jagdlichen
Erfolge sind dabei zentral. Bitte nehmt euch die Zeit, die Abgangsstatistik sorgfältig
auszufüllen. Nur so stehen uns mittelfristig belastbare Daten zur Verfügung, mit denen wir
künftige Entwicklungen mitgestalten und fundiert Einfluss nehmen können – nicht zuletzt mit
Blick auf das Jahr 2034. In dem Jahr verfällt spätestens die Gültigkeit des vorliegenden
Massnahmenplans.

Ob und inwieweit die Interpellation von Nationalrat Thomas de Courten zum Thema
Nachtjagdverbot Auswirkungen auf den Massnahmenplan haben wird, bleibt abzuwarten.
Ebenso offen ist eine mögliche Stellungnahme des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Wir
werden diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen und die Interessen der Aargauer
Jägerschaft weiterhin aktiv vertreten.

Für eure Rückmeldungen und konstruktive Anregungen sind wir jederzeit dankbar.
Wir wünschen allen aktiven Schwarzwildjägerinnen und -jägern weiterhin viel Freude am
Weidwerk – und jederzeit ein kräftiges Weidmannsheil!

Präsident – Gerhard Wenzinger

Massnahmeplan Wildschwein

Das Wildschwein ist eine jagdbare Wildart, für die der Kanton in Koordination mit den Nachbarkantonen kantonsweite Massnahmen zur Beeinflussung der Bestandesentwicklung festlegt (Art. 3 JSG1; § 14 Abs. 1 AJSG2; § 13 Abs. 2 AJSV3).
Der Massnahmenplan Wildschwein konkretisiert den jagdlichen Beitrag im Wildschwein-Management (Bestandesregulierung und Wildschadenverhütung). Er ergänzt das Jagdrecht und die geltenden Weisungen über die Verhütung und Vergütung von Wildschäden.
Der Massnahmenplan basiert auf den Erkenntnissen aus dem Pilotprojekt zur regionalen Optimierung der Verhütung von Wildschweinschäden an landwirtschaftlichen Kulturen (2005-2010), den Erfahrungen aus dem Massnahmenplan Schwarzwild vom 17. November 2014, der externen Überprüfung des aktuellen Massnahmenplans und der Broschüre «das Wildschwein in der Schweiz» vom März 2018.

LINK: MASSNAHMEPLAN WILDSCHWEIN 2025


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