🕰️ Eine Reise in die Vergangenheit: 100 Jahre AJV

Wir entführen dich, liebes Mitglied des Aargauischen Jagdschutzvereins, in die Zeit, als unser Verband 100 Jahre alt wurde. Damals, im Jahr 1983, wurde zum grossen Jubiläum eine Festschrift verfasst, die nicht nur auf ein ereignisreiches Jahrhundert zurückblickte, sondern auch mutig in die Zukunft sah. Dieses einzigartige Zeitdokument wird in der folgenden Zusammenfassung gewürdigt und dir in seiner Essenz zur Verfügung gestellt.

Tauche ein in die Geschichte des AJV, entdecke die Pioniere der Aargauer Jagd und erfahre, wie sich unser Weidwerk von der Wilddieb-Bekämpfung hin zur modernen, naturschutzorientierten Aufgabe entwickelt hat.

Der Aargauische Jagdschutzverein (AJV) feierte 1983 sein 100-jähriges Bestehen und blickt auf ein Jahrhundert des Engagements für Wild, Jagd und Natur zurück. In dieser Zeit hat sich der Kanton Aargau von einem Agrar- zu einem Industriekanton gewandelt, was weitreichende Konsequenzen für das Wild und die Jagd mit sich brachte. Der AJV versteht sich dabei als eine wichtige Brücke zwischen dem Kanton und dem Weidwerk.


🦌 100 Jahre Aargauischer Jagdschutzverein (AJV) und die Entwicklung der Jagd im Aargau

Gründung, Ziele und Frühe Aktivitäten

Der AJV wurde am 19. August 1883 im Hotel Engel in Baden gegründet. Die Gründungsmitglieder waren Revierpächter und Jagdfreunde, die das Jagdwesen im Kanton heben und die gemeinsamen Interessen des „edlen Weidwerkes“ fördern wollten.

Die ursprünglichen Hauptzwecke des Vereins waren:

  • Prüfung und Besprechung von Fragen der Jagdschutzgesetzgebung.
  • Bekämpfung des Unwesens von Wilddieben, Jagdfrevlern und Hehlern mit allen gesetzlichen Mitteln.
  • Verhinderung des Handels mit Wild und Wildbret während der Schonzeit.
  • Nähere Beziehungen zwischen Jägern und Jagdfreunden zur Hebung der Jagd.

Zu den frühen Massnahmen zählten die Zahlung von Prämien an Polizei, Förster und Private für Anzeigen wegen Verstössen gegen das Jagdgesetz. Der Verein setzte sich unter anderem für ein zeitweiliges Verbot des Reh-Abschusses und eine Verschärfung der Bestimmungen zum Import von Wildbret ein. Auch die Auszahlung von Abschussprämien für gefährliches Raubzeug (wie Wildkatze, Fischotter, Habicht und Sperber) wurde gemeinsam mit dem Tierschutzverein und der Ornithologischen Gesellschaft angestrebt.


Entwicklung der Gesetzgebung und des Jagdrechts

Das kantonale Jagdwesen wurde durch zwei Hauptgesetze geprägt:

  • Gesetz von 1897: Das erste kantonale Jagdgesetz wurde am 23. Februar 1897 verabschiedet und trat am 1. Januar 1898 in Kraft. Es galt über 70 Jahre lang.
  • Gesetz von 1969: Dieses Gesetz über Wildschutz, Vogelschutz und Jagd (Jagdgesetz) löste das alte Recht ab und wurde am 1. Juni 1969 vom Volk angenommen. Die Totalrevision war notwendig geworden, da das alte Gesetz hauptsächlich den Erwerb und Umfang des Jagdrechts regelte und nicht mehr dem modernen Verständnis der Jagd als Aufgabe zur Sicherung eines artenreichen, gesunden Wildbestandes entsprach.

Hauptziele der Totalrevision von 1969:

  1. Schaffung einer Rechtsordnung, welche die weidgerechte Jagd in den Dienst eines zeitgerechten Wild- und Naturschutzes stellt.
  2. Erhaltung des Revier-Systems, um möglichst allen, insbesondere einheimischen, Jägern die Ausübung zu ermöglichen, während gleichzeitig ein angemessen hoher Pachtzins garantiert wird.
  3. Einführung einer ausgewogenen Regelung der Wildschadensfrage.

Der AJV spielte eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung des modernen kantonalen Jagdgesetzes, indem er jahrzehntelange praktische Erfahrungen einbrachte.


Ausbildung und Prüfungen

Die Ausbildung der Jäger hat sich stark professionalisiert, wobei der AJV eine zentrale Rolle einnimmt:

  • Jägerprüfung: Bereits 1954 wurde die Jägerprüfung im Aargau eingeführt, um das Ansehen des Jägers in der Öffentlichkeit zu heben und die angehenden Jäger zu umfassendem Wissen zu zwingen.
  • Jagdlehrgang: Als Folge der modernen Anforderungen wurde der Jagdlehrgang eingeführt, der seit dem 1. Januar 1982 in Kraft ist. Der AJV ist Träger dieses Lehrgangs, der 110 Stunden Praktikum umfasst und Voraussetzung für die theoretische Prüfung ist.

Wildbestände und Aktuelle Herausforderungen (Stand 1983)

Rehwild und Waldwirtschaft

Das Rehwild konnte sich gut an die veränderten Lebensumstände anpassen, musste sich jedoch aufgrund von Veränderungen in der Landwirtschaft (Monokulturen, Güterregulierungen) zunehmend in den Wald zurückziehen. Dies führte zu einer zentralen Aufgabe: die sinnvolle Regulierung des Rehwildbestandes in Abstimmung mit der modernen Forstwirtschaft.

  • Abschussregelung (Aargauer Modell): Das AJV-Modell zur Abschussplanung ist heute akzeptiert und funktioniert durch die gute Zusammenarbeit von Forstwirtschaft, Jagdverwaltung und Jagdpächtern.
  • Neue Abschusszeiten: Um den erhöhten Abschusszahlen der Forstwirtschaft Rechnung zu tragen, wurden neue Abschusszeiten eingeführt: Rehbock ab 1. Mai, Rehgeiss und Rehkitz ab 1. Oktober (Verlängerung bis 31. Januar mit der Kugel möglich).
  • Fortbildung: Spezielle Kurse „Wald-Rehwild“ wurden in den Jahren 1981/82 gemeinsam mit Vertretern der Forstwirtschaft und der Jagdverwaltung durchgeführt, um die notwendige Zusammenarbeit zu fördern.

Schwarzwild

Das Schwarzwild (Wildschwein) trat nach dem Zweiten Weltkrieg vermehrt auf, begünstigt durch den steigenden Maisanbau in der Landwirtschaft.

  • Wildschäden: Die Schäden in den Fruchtfeldern, insbesondere durch Wildschweine, nahmen enorme Ausmasse an. Im Jahr 1981 belief sich die Vergütung für Wildschweinschäden auf 148’942 Franken, was zur Erhöhung des Beitrags an die Kantonale Wildschadenskasse von 5% auf 7% des Pachtzinses führte.
  • Bejagung: Jagdgesellschaften bejagen die Sauen intensiv und erhielten für den Abschuss auch während der Schonzeit Bewilligungen (ausgenommen führende Muttertiere).

Sonstige Wildarten und Krankheiten

  • Gemsen: Nach der Aussetzung von 13 Gemsen am Villiger Geissberg von 1959 bis 1961, entwickelte sich der Bestand gut (geschätzt 40-50 Tiere im Jahr 1974). Bald verursachten die Tiere jedoch untragbare Verbiss-Schäden, worauf eine Reduktion des Bestandes angeordnet wurde (77 Gemsen bis 1982).
  • Luchs und Waschbär: Der Luchs wurde 1980 erstmals im Aargau im Gebiet der Staffelegg festgestellt, nach Wiederansiedlungsprogrammen in der Schweiz seit 1967. Der Waschbär wurde in den 1970er Jahren festgestellt und gilt als gefährlicher Feind des Niederwildes.
  • Tollwut: Die Tollwut breitete sich nach dem Zweiten Weltkrieg aus dem Osten kommend in der Schweiz aus. Da der Fuchs der Hauptüberträger ist, wurde seine Schonzeit 1968 aufgehoben. Der AJV und die Jagdaufseher unterstützen die geplante Impfaktion von Füchsen durch das Auslegen von Serum-haltigen Hühnerköpfen.

Weidgerechtigkeit und Zukunft

Die Jagd ist heute nicht mehr nur Existenzkampf oder Sport, sondern hat die Bedeutung einer kulturellen Aufgabe zur Erhaltung der freilebenden Tierwelt. Der Jäger ist zum Treuhänder des Wildes geworden.

Der AJV bekräftigt die Wichtigkeit der Weidgerechtigkeit, die als Grundlage für die Akzeptanz der Jagd in der Bevölkerung gilt. Weidgerechtigkeit bedeutet, in Anlehnung an Lindeiner: „nach dem Stand der Erkenntnisse hegen, human jagen und den Beutetrieb nach den allgemeinen und anerkannten Grundsätzen der Sittlichkeit und mit den äusseren Formen sinnvollen Brauchtums zügeln“. Korrektes Jagen basiert auf Fachwissen, Beobachtungsgabe und dem Beherrschen der Jagdgerätschaften und des Hundes.

Die Jagd wird auch in Zukunft nur dann berechtigt sein, wenn sie einen integrierten Beitrag zum Umweltschutz leistet. Trotz aller Anpassungen an moderne Anforderungen soll die Weidmannslust – die Freude am tiefen Naturerlebnis und am Messen der Sinne mit denen des Wildes – erhalten bleiben.

Das gesamte Werk steht gerne kostenlos zur Verfügung: Hier klicken (PDF)

⚠️ Wichtiger Hinweis zur historischen Festschrift (Disclaimer)

  • Historischer Kontext: Dieser Bericht basiert auf den Original-Festschriften zum 50-jährigen (1933) bzw. 100-jährigen (1983) Jubiläum des Aargauischen Jagdschutzvereins (AJV). Die hier dargelegten Informationen und Formulierungen spiegeln den zeitgenössischen Standpunkt und die Sprache der jeweiligen Epoche wider.
  • Sprache und Terminologie: Einige Begriffe, Formulierungen oder Ansichten, insbesondere aus dem Bericht von 1933, können aus heutiger Sicht veraltet erscheinen oder nicht mehr dem modernen Verständnis von Jagd, Wildschutz und Tierschutz entsprechen.
  • AJV von heute: Der Aargauische Jagdschutzverein distanziert sich von jeglicher historischer Terminologie, die im Widerspruch zu den heute gültigen Grundsätzen der modernen Weidgerechtigkeit, der Hege und des aktiven Umweltschutzes steht. Die Berichte dienen ausschliesslich der historischen Dokumentation unseres Vereinsweges.

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