Liebe Hundehalterinnen, liebe Hundehalter
Wir alle kennen das Gefühl: Der Frühling kommt, die Tage werden länger, und wir geniessen die Zeit draussen mit unseren vierbeinigen Freunden in vollen Zügen. Als Hundebesitzer wissen wir genau, wie viel Freude es macht, den Hund flitzen zu sehen.
Doch ab dem 1. April verwandelt sich der Wald in eine hochempfindliche Geburtsstation. Es ist die sogenannte Brut- und Setzzeit. Fast alle Wildtiere haben nun ihren Nachwuchs: Rehkitze liegen im hohen Gras, Feldhasen ziehen ihre Jungen auf, und unsere Bodenbrüter – wie das Rotkehlchen, die Waldschnepfe oder die Feldlerche – bewachen ihre Nester direkt am Boden oder im niedrigen Gebüsch.

Besondere Gefahr für die „Kleinsten“
Gerade die Bodenbrüter sind extrem gefährdet. Oft reicht schon ein neugieriger Hund, der nur kurz im Gebüsch schnüffelt:
- Störung der Brut: Wenn die Elterntiere aufgeschreckt werden, kühlen die Eier schnell aus oder die Küken verhungern, weil die Eltern sich nicht mehr zurücktrauen.
- Schutzlose Jungtiere: Rehkitze und junge Hasen haben in den ersten Wochen keinen Fluchtinstinkt. Sie ducken sich und vertrauen auf ihre Tarnung – ein Hund findet sie mit seiner feinen Nase dennoch sofort.
Die rechtlichen Regeln im Kanton Aargau (inkl. 50m-Regel)
Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, hier die exakten gesetzlichen Bestimmungen. Besonders wichtig ist, dass die Leinenpflicht nicht erst im Wald beginnt, sondern bereits davor.
Gemäss der Jagdverordnung des Kantons Aargau (AJSV), § 21 Abs. 1, gilt:
„Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. Als Waldrand gilt auch ein Streifen von 50 m Distanz zum Wald.“
Das bedeutet: Sobald Sie sich dem Wald auf 50 Meter nähern, muss die Leine fest mit dem Hund verbunden sein. (Quelle: Systematische Rechtssammlung SAR 933.211)
Warum wir Ihnen diesen Ärger ersparen möchten
Wir sind selbst Hundehalter und möchten, dass Ihr Spaziergang stressfrei bleibt. Die rechtlichen Konsequenzen bei Missachtung können leider sehr belastend sein:
- Bussen und Kosten: Verstösse gegen die Leinenpflicht werden im Aargau konsequent geahndet. Werden Wildtiere aufgeschreckt oder gar verletzt, drohen hohe Verfahrenskosten und Bussen wegen Verstössen gegen das Jagdgesetz oder sogar wegen fahrlässiger Tierquälerei.
- Haftung: Der Halter haftet vollumfänglich für jeden Schaden, den sein Hund an Wildtieren anrichtet.
- Schutzmassnahmen: In extremen Situationen sieht das Gesetz vor, dass wildernde Hunde, die beim Hetzen oder Reissen von Wild angetroffen werden, von der Jagdaufsicht gestoppt werden müssen. Diesen tragischen Moment und den Schmerz wollen wir unter allen Umständen verhindern!
Unser Wunsch: Ein Miteinander mit Rücksicht
Lassen Sie uns gemeinsam zeigen, dass wir Tierfreunde durch und durch sind. Ein angeleinter Hund im Frühling ist kein Zeichen von Ungehorsam, sondern ein Zeichen von Respekt gegenüber der Natur. Nutzen Sie eine Schleppleine, um Ihrem Hund Freiraum zu geben, während die Waldkinder sicher aufwachsen können.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Fellnasen eine wunderschöne, sonnige Zeit in unseren Aargauer Wäldern!
Ihr Team vom Aargauischen Jagdschutzverein (AJV)
Ein starkes Zeichen für die Zusammenarbeit: Die Geschichte hinter der Tafel
Vielleicht haben Sie sich beim Lesen gefragt, woher das sympathische Motiv der Kampagne stammt. Es ist das Ergebnis einer wegweisenden und harmonischen Zusammenarbeit.
Entstanden ist die Idee und das Sujet ursprünglich dank der Initiative von JagdAargau (dem Aargauischen Jägerverband). Das Ziel war von Anfang an klar: Nicht mit Verboten zu drohen, sondern aufzuklären und ein positives Miteinander zu fördern.
Hand in Hand mit dem KVAK Damit diese Botschaft auch direkt bei den Hundehaltern ankommt, wurde die Tafel in enger Zusammenarbeit und Würdigung mit dem KVAK (Kantonalkynologischer Verband Aargau) lanciert. Diese Partnerschaft zeigt eindrücklich: Wenn Jäger und Kynologen am gleichen Strick ziehen, entsteht Akzeptanz und Verständnis. Wir danken dem KVAK herzlich für dieses grossartige Engagement im Sinne des Tierschutzes!
Ein Erfolg, der Grenzen überschreitet Der Erfolg gibt der Kampagne recht. Die Tafel mit dem Slogan „A de Leine isch er en Feine“ hat sich mittlerweile weit über die Kantonsgrenzen des Aargaus hinaus verbreitet. Viele andere Kantone und Gemeinden haben das Motiv übernommen.
Das Wichtigste aber ist: Durch diese positive Aufklärung konnte in den vergangenen Jahren nachweislich sehr viel Tierleid erspart werden. Sowohl bei den Wildtieren, die ungestört ihren Nachwuchs aufziehen konnten, als auch bei Hundehaltern, denen rechtlicher Ärger und emotionale Belastungen erspart blieben.

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