Aufruf zur Überprüfung: Sind Sie und Ihre Jagdgesellschaft optimal geschützt?
Liebe Jägerinnen und Jäger des Aargauischen Jagdschutzvereins
Die Jagd ist unsere Passion. Doch wie schützen wir unser wertvolles Handwerk in der heutigen Zeit? Dieser neue Bericht liefert Ihnen Antworten und nimmt Sie gleichzeitig mit auf eine spannende Reise in unsere Vergangenheit. Zuerst stellen wir Ihnen das neue, massgeschneiderte Premium-Versicherungspaket vor, das der AJV in Zusammenarbeit mit JagdSchweiz geschnürt hat – damit Sie sorgenfrei jagen können. Im Anschluss tauchen Sie mit uns ein in die Gründungszeit des Verbandes und lesen faszinierende Einblicke und Anekdoten aus dem seltenen 50-jährigen AJV-Jubiläumsbüchlein aus dem Jahr 1933. Klicken Sie hier und erfahren Sie, wie Tradition und moderne Sicherheit im AJV zusammenkommen!
🛡️ Maximale Sicherheit durch die AJV-Lösungen
Unsere kollektiven Verträge bieten Ihnen einen unschlagbaren Mehrwert gegenüber Standardpolicen. Sie profitieren von:
- Starke Jagdhaftpflicht (Einzelperson): Exklusive Deckungen mit hohen Garantiesummen (z.B. CHF 5’000’000.00), die Sie als Jagdberechtigten – auch gegenüber Mitjägern und Jagdgästen – umfassend absichern.
- Fundierter Rechtsschutz: Der Verbands-Rechtsschutz mit einer Deckung von bis zu CHF 600’000.00 pro Schadenfall bietet Ihnen im Falle von Straf- und Administrativverfahren sofortige juristische Gewissheit.
- Solidarität für den Jagdhelfer: Der Solidaritätsfonds für Jagdhunde ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung. Er unterstützt Sie finanziell bei Unfall, Tod oder Nottötung Ihres Hundes im Jagdbetrieb – damit die Risiken nicht allein beim Hundeführer liegen.
- Schutz für die Jagdgesellschaft (Vereinshaftpflicht): Sichern Sie Ihre Organisation (z.B. Hochsitze, Anlässe) mit einer Vereinshaftpflicht von CHF 5’000’000.00 ab, inklusive Rechtsschutz bei versicherten Haftpflichtfällen.
🚨 Handlungsbedarf vor der Neuverpachtung!
Die bevorstehende Neuverpachtung der Reviere ist der ideale Zeitpunkt, um die Versicherungslage Ihrer Jagdgesellschaft genauestens zu überprüfen.
Stellen Sie sich kritisch die Frage: Deckt die aktuelle Police Ihrer Jagdgesellschaft wirklich alle Risiken ab, die das neue Pachtverhältnis mit sich bringt? Gerade in Bezug auf die Haftpflicht als Eigentümer von jagddienlichen Einrichtungen (Hochsitze, Kirrungen) oder für die gemeinsame Organisation von Anlässen ist die AJV-Vereinshaftpflichtlösung massgeschneidert.
Nutzen Sie jetzt die Zeit, um Lücken zu schliessen!
💡 Thema Herbsttagung: Wissen aus erster Hand
Die Bedeutung dieses umfassenden Versicherungsschutzes war auch ein zentrales Thema an unserer letzten Herbstversammlung. Im Vortrag „Versicherungslösungen von JagdSchweiz – im Hinblick auf die Neuverpachtung“ wurden die Details dieser exklusiven Angebote ausführlich beleuchtet.
Wir appellieren an Sie: Vergleichen Sie Ihre bestehenden Verträge mit den überzeugenden Vorteilen, die Ihnen die AJV-Kollektivlösungen bieten.
Alle Informationen zu den AJV-Versicherungen finden Sie hier: https://www.ajv.ch/versicherungen-jagdaargau/
Die Präsentation der Herbstversammlung können Sie hier abrufen: https://www.ajv.ch/klarheit-an-der-reviergrenze-neues-wissen-die-aktuellen-services-ihres-ajv/
Ihr Aargauischer Jagdschutzverein – Wir schützen Ihre Passion.
Disclaimer: Trotz sorgfältiger Recherche kann dieser Artikel keine vollständige und abschliessende Darstellung der Versicherungsleistungen und -bedingungen bieten. Jegliche Angaben, insbesondere zu Deckungsumfang, Prämien oder Ausschlüssen, sind unverbindlich und können von der aktuellen Sachlage abweichen. Für die rechtsverbindliche und definitive Auskunft sind ausschliesslich die Informationen auf der offiziellen und verlinkten Versicherungsseite (sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen) massgebend. Der AJV übernimmt keine Haftung für Abweichungen zwischen den hier publizierten Inhalten und den tatsächlichen Konditionen des Versicherungspakets.
🕰️ Eine Reise in die Vergangenheit: Die ersten 50 Jahre des AJV
Wir entführen dich, liebes Mitglied des Aargauischen Jagdschutzvereins, in die Zeit, als unser Verband 50 Jahre alt wurde. Damals, im Jahr 1933, wurde zum Jubiläum eine Festschrift verfasst, die in dieser kurzen Zusammenfassung gewürdigt und zur Verfügung gestellt wird.
Tauche ein in die Gründungsjahre des AJV, erfahre, wie sich unsere Vorfahren gegen Wilddiebe wehrten und welche Rolle der Verein bereits in den ersten 50 Jahren für die Gesetzgebung und die Jagdwirtschaft spielte!
Gründung und Zweckbestimmung
Der Aargauische Jagdschutzverein (AJV) wurde am 19. August 1883 im Hotel Engel in Baden ins Leben gerufen. Der Impuls kam von begeisterten Jägern, die das Jagdwesen im Kanton heben und die gemeinsamen Interessen des „edlen Weidwerkes“ durch eine enge und dauerhafte Verbindung wahren und fördern wollten.
Die ersten Statuten, die bis heute in der Hauptsache gleich geblieben sind, legten folgende Hauptzwecke fest:
- Prüfung und Besprechung von Fragen der Jagdschutzgesetzgebung.
- Entgegentreten dem Unwesen der Wilddiebe, Jagdfrevler und Hehler mit allen gesetzlichen Mitteln.
- Verhinderung des Handels mit Wild und Wildbret innerhalb der gesetzlichen Schonzeit.
- Zusammenführung aller Jäger und Jagdfreunde des Kantons zur Hebung der Jagd.
Frühe Aktivitäten und Erfolge
In seinen ersten Jahrzehnten war der AJV äusserst aktiv in der Gestaltung der Jagdpraxis und der Gesetzgebung:
- Bekämpfung der Wilddieberei: Der Verein zahlte angemessene Prämien für Anzeigen wegen Vergehen gegen das Jagdgesetz, um Polizeiangestellte, Förster und Private zur besseren Überwachung anzuspornen. Ab 1890 leistete er zusätzlich einen jährlichen Beitrag von 100 Franken an die Unterstützungskasse des aargauischen Polizeikorps.
- Wildbestand und Hege: Schon früh (1884) befasste sich der Verein mit dem Übelstand des Abschusses von Rehgeissen. Im Jahr 1885 wurde sogar ein erfolgloses Gesuch an die Regierung gerichtet, den Abschuss von Rehen für zwei Jahre gänzlich zu verbieten.
- Raubwildbekämpfung: Gemeinsam mit dem Aargauischen Tierschutzverein und der Ornithologischen Gesellschaft setzte sich der AJV 1886 für die Ausrichtung von Abschussprämien für gefährliches Raubzeug ein.
- Jagdgesetzgebung: Der Verein erarbeitete umfassende Abänderungsvorschläge für das Bundesgesetz über Jagd- und Vogelschutz.
Jagdhunde, Ausbildung und Öffentlichkeitsarbeit
Der Verein war auch in der Zucht und Ausbildung aktiv und engagierte sich in der Öffentlichkeit:
- Jagdhunde: Der AJV war stets um die Aufzucht passender Laufhunde besorgt. Man unterstützte den Schweiz. Niederlaufhundeklub durch Beiträge und Ehrengaben bei Prüfungsjagen und Hundeausstellungen.
- Jagdpass und Haftpflicht: Obwohl die Einführung eines Jagdpasses (zur Fernhaltung „schädlicher Elemente“) bereits 1912 und 1913 diskutiert wurde, trat die Generalversammlung erst später energisch dafür ein. Die Einführung des Jagdpasses und der Haftpflichtversicherung wurde schliesslich 1921 auf dem Verordnungsweg erreicht.
- Ausstellungen und Information: Der Verein beteiligte sich an der Aargauischen Landwirtschaftlichen Ausstellung (1911) und der Schweiz. Landesausstellung in Bern (1914) mit reichhaltigen Kollektionen von ausgestopftem Nutz- und Raubwild und Gehörnsammlungen. Ab dem 1. Juli 1913 erschien die „Schweiz. Jagdzeitung“ als Vereinsorgan, welche viel zur Belehrung und Hebung des Jagdwesens beitrug.
Wirtschaftliche Bedeutung und Wildpflege
Die Jagd war von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Kanton:
- Jagdpachtzinsen: In den ersten drei Jahrzehnten (1882 bis 1913) betrugen die Jagdpachtzinse insgesamt über 210.000 Franken. Bis 1922 stieg die jährliche Gesamtpachtsumme auf 443’059 Franken.
- Wildpflege und -aussetzung: Zur „Blutauffrischung“ des Wildes wurde 1908 ein Separatsfonds für Wildaussetzen gegründet. Später wurden Reviere mit 50 Prozent der Anschaffungskosten für den Wildbesatz subventioniert.
- Hasenschutz: Um den Hasenbestand zu mehren, wurde beim Regierungsrat erfolgreich beantragt, für das Pachtjahr 1930 ein Abschussverbot für Hasen zu erlassen.
Gedenken und Ausblick (1933)
Im Jahr 1927 übernahm der AJV die Obhut über das im Sommer 1926 errichtete Denkmal für den Jäger-Dichter Theodor Fischer („Waldläufer“) auf dem Homberg am Hallwilersee.
Zum 50. Jubiläum im Jahr 1933 zählte der Aargauische Jagdschutzverein über 800 Mitglieder. Der Verein hatte stets darauf hingewirkt, den Wildstand vor allem durch weidgerechte Revierjagd und Jagdgesetzgebung zu hegen und zu pflegen.
Der Abschluss des 50-jährigen Jubiläumsjahres wurde als Erfolg gewertet, da der AJV damit „einen bedeutungsvollen Zweig unserer Volkswirtschaft“ hob und gleichzeitig die Freundschaft unter den Mitgliedern pflegte.
Das gesamte Werk findet ihr hier per PDF
⚠️ Wichtiger Hinweis zur historischen Festschrift (Disclaimer)
AJV von heute: Der Aargauische Jagdschutzverein distanziert sich von jeglicher historischer Terminologie, die im Widerspruch zu den heute gültigen Grundsätzen der modernen Weidgerechtigkeit, der Hege und des aktiven Umweltschutzes steht. Die Berichte dienen ausschliesslich der historischen Dokumentation unseres Vereinsweges.
Historischer Kontext: Dieser Bericht basiert auf den Original-Festschriften zum 50-jährigen (1933) bzw. 100-jährigen (1983) Jubiläum des Aargauischen Jagdschutzvereins (AJV). Die hier dargelegten Informationen und Formulierungen spiegeln den zeitgenössischen Standpunkt und die Sprache der jeweiligen Epoche wider.
Sprache und Terminologie: Einige Begriffe, Formulierungen oder Ansichten, insbesondere aus dem Bericht von 1933, können aus heutiger Sicht veraltet erscheinen oder nicht mehr dem modernen Verständnis von Jagd, Wildschutz und Tierschutz entsprechen.
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