Der Aargauer Jagdschutzverein (AJV) verurteilt die illegale Tötung des streng geschützten Luchses bei Schinznach vom letzten März aufs Schärfste und bittet seine Mitglieder dringend um Mithilfe bei der Aufklärung des Falles.
Schinznach, 7. November 2025 – Die Nachricht über den gewilderten Luchs, der am 17. März 2025 im Waldgebiet bei Schinznach tot aufgefunden wurde, hat uns tief betroffen. Nach der Obduktion, welche Metallsplitter in dem streng geschützten Tier feststellte, reichte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) bei der Staatsanwaltschaft Aargau Strafanzeige gegen Unbekannt ein.
In diesem Zusammenhang hat der AJV ein offizielles Schreiben der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhalten, das einen dringenden Zeugenaufruf enthält. Wir nehmen diesen Aufruf sehr ernst und leiten ihn mit der Bitte um Mithilfe, an unsere gesamte Jägerschaft weiter.
Wilderei ist ein Schlag gegen die Waidgerechtigkeit
Die Wilderei eines Luchses ist nicht nur eine schwere Straftat, sondern steht im direkten Widerspruch zu den Werten und der Verantwortung, die jede Jägerin und jeder Jäger in unserem Kanton trägt.
Wie bereits kurz nach Bekanntwerden des Vorfalls in den Medien, beispielsweise gegenüber SRF, von unserem Präsidenten Rainer Klöti betont wurde: „Ich bin empört, ich bin betrübt, ich bin traurig, dass man ein geschütztes Tier möglicherweise gewildert hat.“
Dieser Fall schadet dem Ansehen der gesamten Jägerschaft, deren Engagement für eine verantwortungsvolle und waidgerechte Jagd das Fundament eines funktionierenden Natur- und Artenschutzes bildet. Wir sind uns einig mit den Behörden: Beim Kampf gegen Wilderei müssen wir alle an einem Strang ziehen – im Interesse der Wildtiere und der Gesellschaft.
Dringender Zeugenaufruf – Ihre Beobachtungen sind gefragt
Die Staatsanwaltschaft ist auf die Aufmerksamkeit und das Detailwissen der Jägerschaft angewiesen. Wir bitten alle Mitglieder, ihre Beobachtungen in der Region Schinznach, um den Zeitpunkt des Vorfalls genau zu prüfen.
Gesuchter Zeitraum: Samstag, 15. März, bis Montag, 17. März 2025
Wir bitten um Hinweise zu folgenden Beobachtungen:
- Verdächtige Personen, Fahrzeuge oder Aktivitäten in der Umgebung des Fundortes (Koordinaten 2’651’365 / 1’256’869).
- Schüsse oder auffällige Geräusche in diesem Zeitraum.
Hinweise – auch anonyme – sind willkommen und werden streng vertraulich behandelt.
Bitte melden Sie Ihre Beobachtungen direkt an die zuständigen Stellen:
| Anlaufstelle | Kontakt |
|---|---|
| Kantonspolizei Aargau – Gruppe Umwelt- und Tierdelikte | Telefon: 062 886 88 88 |
| umweltundtier@kapo.ag.ch |
Der Vorstand dankt Ihnen herzlich für Ihre gelebte waidgerechte Verantwortung und Ihre Mithilfe bei der Aufklärung dieser inakzeptablen Tat.
SCHREIBEN DER STAATSANWALTSCHAFT
Mit freundlichen Jägergrüssen und Weidmannsheil
Der Vorstand des Aargauer Jagdschutzvereins (AJV)
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