Nachtsichtzielgeräten und Gerätekombinationen mit vergleichbarer Funktion

Anhaltend hohe Wildschweinbestände und Schäden am Kulturland erfordern eine Verbesserung der Wildschadensverhütung u.a. durch eine optimierte Regulation der Bestände. 2014 hatte der AJV Jagd Aargau dazu ein Grundlagenpapier publiziert und den Einsatz von Nachtsichtzielgeräten unter besonderen Voraussetzungen und mit örtlicher sowie zeitlicher Beschränkung empfohlen.

Die Sektion Jagd und Fischerei hat in der Folge 8 Nachtsichtzielgeräte angeschafft und speziell ausgebildeten Jägerinnen und Jägern in Gebieten mit hohen Schwarzwildschäden zur Verfügung gestellt. Jagd Aargau sind keine Publikationen zur Effizienz die Nachtsichtzielgeräte zur Schwarzwild Bestandes Regulation bekannt.

 

Stellungnahme Jagd Aargau vom 21. März 2018

Jagd Aargau unterstützt eine weitere Lockerung des Verbotes beim Einsatz von Nachtsichtzielgeräten zur Regulation des Schwarzwildbestandes und der Neozonen.

Der Einsatz der Nachtzielhilfen soll im Feld und zurückhaltend und schonend im Wald im Sinne der effizienten und nachhaltigen Jagd erlaubt sein. Grundsätzlich soll allen im Kanton Aargau Jagdberechtigten eine jagdrechtliche und eine waffenrechtliche Bewilligung zum Einsatz von Nachtsichtzielgeräten erteilt werden können.

 

Begründung zum Einsatz von Nachtsichtzielgeräten

  1. Tierschutz
  • Verbesserung Treffersicherheit
  • Verbesserung Ansprechen (Erkennen) des Alters / Geschlechts
  • Respektierung Ruhebedarf der Wildtiere

 

  1. Motivation zur Jagdausübung
  • Reduktion Zeitaufwand pro erlegtes Stück Wild

 

Begleitmassnahmen zum Einsatz von Nachtsichtzielgeräten

  1. Die Bewilligung soll jeweils bis Ende einer laufenden Pachtperiode erteilt werden.
  2. Der Einsatz muss auf Freiwilligkeit beruhen
  3. Interkantonale Koordination