Trichinen

Nach neuem Lebensmittelrecht ist bei Wild keine Fleischkontrolle durch Tierärztinnen und Tierärzte mehr vorgesehen, sofern durch eine Fachkundige Person (VSFK Art. 20) keine Merkmale festgestellt werden, die darauf hinweisen, dass das Fleisch für die menschliche Gesundheit bedenklich sein könnte.

Nur noch falls verdächtige Merkmale vorhanden sind oder das Wild in den Grosshandel gegeben wird, ist eine Fleischuntersuchung durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin notwendig, diese Kontrolle muss nach Art. 9 und 29 der VSFK in einem Wildverarbeitungsbetrieb stattfinden.

Im Rahmen der Schulung der Jäger und Jägerinnen zu "Fachkundigen Personen" wird der Veterinärdienst auch die Schulung für eine selbständige Trichinenbeprobung durch eine Fachkundige Person durchführen (siehe Anweisungen).

Die Jäger und Jägerinnen senden die Proben selbständig ans Diagnostikzentrum der Parasitologie (DZP) an die Vetsuisse Zürich. Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) hat einen Leistungsvertrag mit dem DPZ abgeschlossen damit dieses alle Proben, von im Kanton Aargau geschossenen Wildschweinen, kostengünstig untersucht. Diese Laboruntersuchungen werden weiterhin durch das AVS bezahlt. Die Kosten für die Einsendung der Proben müssen von der Jagd übernommen werden.

Im ersten Jahr stellt das AVS die „Probenahmesets“ noch zur Verfügung, danach muss sich die Jagd selber organisieren.

Zieht die Jagd einen Tierarzt oder eine Tierärztin für die Trichinenbeprobung bei, muss sie die Kosten für die Probenahme selber bezahlen. Der Tierarzt/die Tierärztin könnte dem AVS zwar gemäss Dekret (SAR 313.320) weiterhin Fr. 15.- für die Beprobung in Rechnung stellen, das AVS würde diese dann aber nach der Gebührenverordnung (SAR 301.151) der Jagd weiter verrechnen. Dies ist äusserst aufwändig, deshalb ist der tierärztliche Aufwand direkt mit den Jägern abzurechnen.

Die Kosten der Laboruntersuchung werden aber auch im Falle einer Einsendung durch den Tierarzt/die Tierärztin weiterhin durch das AVS übernommen. Dies sofern die Proben an das DZP eingesandt werden. Zwingend ist die Angabe der neu eingeführten Tier-ID (6-stellige Markennummer) auf dem Untersuchungsantrag und das Beilegen des abgebrochenen Markenteils zu den Proben. Den Untersuchungsantrag finden Sie im Anhang. Die Resultatübermittlung geht an den Einsender.

 

Probeentnahme:

Material: 10 g: Zwerchfell (ev. Vorderarm oder Zunge)

Verpackung: Plastikbeutel/Plastikdose (auslauf- und bruchsicher), mit Proben/Tier-ID (Kennzeichnung), die eine Zuordnung des Materials zum erlegten Tier ermöglicht.

Einsendung: A-Post oder Abgabe direkt am Institut (Probenkühlschrank beim Eingang zum Sekretariat), Mo-Fr 8 - 17 Uhr.

Adresse: Institut für Parasitologie/DZP, Universität Zürich, Winterthurerstrasse 266a, 8057 Zürich.

Resultatmitteilung: Schriftlich, per A-Post, Fax oder Email an Antragstelle (positive Ergebnisse werden zusätzlich telefonisch mitgeteilt).

Kontakttelefon bei Fragen: 044 635 8509.

 

Trichinen (Trichinella) sind eine Gattung winziger Fadenwürmer mit parasitischer Lebensweise. Säugetiere, damit auch Menschen, und Vögel dienen als Zwischen- und Endwirt. Hauptüberträger auf den Menschen sind Schweine bzw. deren roh, z. B. als Mett verzehrtes oder ungenügend gegartes Fleisch. Durch Kochen oder große Kälte können Trichinen abgetötet werden, allerdings nicht durch Räuchern.

Das durch Trichinen hervorgerufene Krankheitsbild wird als Trichinellose bezeichnet, wobei der Mensch gewöhnlich ein Fehlwirt ist, da er nicht von potentiellen Endwirten gefressen wird und so nicht zur weiteren Fortpflanzung der Trichinen beiträgt. Weibchen ca. 4 mm, Männchen 1,5 mm lang; lebt im Dünndarm fleischfressender Tiere und des Menschen. Infektion erfolgt durch rohes Fleisch mit eingekapselten Larvenstadien (Muskeltrichine, s.u.). Die Larven entwickeln sich nach mehrmaliger Häutung im Darm zum Adulttier (Darmtrichine). Die viviparen Weibchen bohren sich in die Darmwand und bringen bis zu 1000 und mehr 0,1 mm lange Larven hervor, die über Blutstrom und Lymphe zu den Muskeln (hauptsächlich Zwerchfell, Rippenmuskeln und Kehlkopf) gelangen. Im Muskel werden sie in Bindegewebskapseln eingeschlossen und entwickeln sich zur Muskeltrichine. So können sie bis zu 30 Jahre leben, bis sie wieder durch Verzehr in den Darm eines Tieres gelangen. 

Massenbefall beim Menschen (Trichinose)  führt zum Tod, tritt jedoch aufgrund der Fleischbeschau von Schlachtvieh bei uns nur noch selten auf.