A de Leine isch er en Feine

„A de Leine isch er en Feine“ 
Ein Naturschutzprojekt von JAGDAARGAU und dem Kantonalververband Aargauer Kynologen (KVAK)

 

Ausgangslage

Im Frühling und Frühsommer sind Säugetiere, Vögel, Amphibien und Lurche, selbst Insekten mit Geburt und Aufzucht ihrer Jungtiere beschäftigt. In dieser äusserst sensiblen Zeitphase in der Natur braucht es zusätzlichen Schutz, damit die Artenvielfalt im Wald erhalten bleibt. Aus diesem Grund ist die Leinenpflicht für Hunde im Wald und an den Waldrändern eingeführt worden.

 

 

Rechtliche Grundlage:

§ 21 Jagdverordnung Aargau (AJSV 933.211)

Schutz vor Störungen

Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.

§ 21 Leinenpflicht für Hunde der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (SAR 933.211)

Problematik

Der grösste Teil der Halterinnen und Halter der rund 30'000 Hunde im Kanton Aargau beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über die Leinenpflicht im Wald und an den Waldrändern. Das lässt sich aus einer Umfrage ableiten, die JAGDAARGAU bei den Jagdgesellschaften durchgeführt hatte. Leider gibt es aber noch (zu) viele Hundehalterinnen und Hundehalter, die überzeugt sind, dass ihr Liebling im Wald keine Leine braucht. Angesichts der Zunahme der Zahl der Risse von Wildtieren durch freilaufende Hunde, aber auch der Bedeutung des Schutzes der wild lebenden Säugetiere, Vögel, Amphibien und Insekten (Bestäuben von Pflanzen) in der für sie entscheidenden Zeit zwischen April und August, haben JAGDAARGAU und der Kantonalverband Aargauer Kynologen (KVAK) gemeinsam eine Sensibilisierungskampagne für die Leinenpflicht gestartet. Das Projekt „A de Leine isch er en Feine“ wurde gestartet.

 

Informationskampagne

Seit mehreren Jahren führt JAGDAARGAU zusammen mit den Aargauer Kynologen (KVAK) das Präventionsprojekt „A de Leine isch er en Feine“ durch. Durch die Information auf den Tafeln sollen die Hundehaltenden auf die viermonatige Leinenpflicht hingewiesen werden. Zahlreiche Rückmeldungen bestätigten den Nutzwert dieses Projektes. Die Tafeln werden Ende März durch die Jagdgesellschaften an den Waldrändern, gut sichtbar, angebracht und anfangs August wieder entfernt. Mit dieser sympathischen Geste sollen die Hundehaltenden auf die Leinenpflicht aufmerksam gemacht werden.

 

Überwachung Leinenpflicht

Vermehrt führen die Polizeiorgane Kontrollen im Wald und an den Waldrändern durch und setzen fehlbare Hundehaltende ins Recht.

Vielen Dank

Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme auf die Natur; u.a. auch im Namen von

Schwarzspecht, Grünspecht, Buntspecht, Fitis, Tannenhäher, Mönchsmeise, Uhu, Meise, Kleiber, Ringeltaube, Eichelhäher; Nachtigall, Rotkehlchen, Wasseramsel, Bachstelze, Wildenten und Kolkraben

Rotwild (Hirsch), Rehwild, Schwarzwild (Wildschwein), Fuchs, Dachs, Edelmarder, Wildkatze, Iltis, Feldhase, Eichhörnchen, Siebenschläfer und Haselmaus

Bergmolch, Erdkröten, Feuersalamander, Grasfrosch und Geburtshelferkröte

Wildbienen, Ameisen, Wespen, Hornissen, Spinnen, Raupen, Sommervögel und Nachtfalter

welche alle von dieser Rücksichtsnahme direkt profitieren!

 

Dokumente

> Flyer "A de Leine isch er en Feine"

> Mitteilungsblatt Nr. 16, März 2017: Gemeinsame Aktion zur Leinenpflicht im Wald

> QR-Codes "scan me" zum Ausdrucken (jpg)

> QR-Codes "scan me" zum Ausdrucken (pdf)

 

Auskünfte oder Fragen

info@jagdaargau.ch

 

 

Bezug von neuen Tafeln bei Lüem, Hendschiken und Schild, Wallbach

Gemäss § 21 AJSV sind Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. § 27 Abs. 1 lit. a AJSV besagt, dass die Aufsicht für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die Jagdaufsicht zu erfüllen ist.

Seit mehreren Jahren führt JAGDAARGAU zusammen mit den Aargauer Kynologen (KVAK) das Präventionsprojekt „a de Leine isch er en Feine“ durch. Es soll die Jagdaufsicht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Durch die Information auf den Tafeln sollen die Hundehaltenden auf die viermonatige Leinenpflicht hingewiesen werden. Zahlreiche Rückmeldungen bestätigten den Nutzwert dieses Projektes.

Gemäss Entscheid des Vorstandes von JAGDAARGAU wird das Projekt auch in den nächsten Jahren weitergeführt. Nach mehreren Jahren der Prävention, sollen nun die fehlbaren und renitenten Hundehaltenden in Pflicht genommen werden. Gemäss Absprache mit dem Verband der Aargauer Regionalpolizei kann die Jagdaufsicht gemeinsame Kontrollen mit der zuständigen Regionalpolizei durchführen. So werden die fehlbaren Hundehaltenden ins Recht gesetzt und müssen strafrechtliche Folgen in Kauf nehmen. Wir empfehlen der Jagdaufsicht bei entsprechenden Problemen von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Infotafeln „a der Leine isch er ein Feine“ sind zum Teils verwittert oder von Vandalen zerstört oder beschädigt worden. Ersatz (max. 10 Stück pro Jagdgesellschaft) können bis Ende April bei

-    Getränkehandel Daniel Lüem, Industriestr. 11, 5604 Hendschiken (062 885 60 70) oder,

-    Schild Waffen AG, Jean-Paul Schild, Kohlackerstr. 12, 4323 Wallbach (061 861 14 27) 

innerhalb der jeweiligen Geschäftsöffnungszeiten bezogen werden. Besten Dank den beiden Jagdkameraden für die aktive Mithilfe.

Für die Beantwortung allfälliger Fragen steht Vizepräsident Thomas Laube (thomas.laube@bluewin.ch) gerne zur Verfügung.