Kantonale Schweissprüfung 2024

Kantonale Fährtenschuhprüfung 2024

Sonntag, 01. September 2024

Raum Wohlen/AG

 

26-Fährten:

  Schweiss oder Fährtenschuh: 500 m 

5-Fährten:

  Schweiss oder Fährtenschuh: 1000 m 

Zulassung:

Zugelassen sind Hunde aller Jagdhunderassen (Mindestalter: 

15 Monate). Der Führer eines zu prüfenden Hundes muss jagdberechtigt oder Jagdlehrgänger sein. Die Teilnehmerzahl ist auf 31 Gespanne (Schweiss-/Fährtenschuh 500 m oder 1000 m) beschränkt.  Bevorzugt werden Hunde von AJV-Mitgliedern, im Weiteren ist die Reihenfolge der Meldungseingänge massgebend.

Anmeldung:

Mit dem Nennformular von JAGDAARGAU bis spätestens Samstag, 31. Juli 2024.

 

Prüfungsreglement:

Geprüft wird gemäss „Reglement für Schweissprüfungen 1991/2008“ der AGJ und es gelten die Bestimmungen der Prüfungs- und Leistungsrichterordnung 2017 (PLRO 17) der AGJ.

Nenngeld:

  500 m:           Fr. 150.–  für  AJV-Mitglieder,  Fr. 200.–  für Nichtmitglieder,

  1000 m:         Fr. 200.–  für  AJV-Mitglieder,  Fr. 250.–  für Nichtmitglieder. 

  Zahlbar an:    Raiffeisenbank 5303 Würenlingen; Aargauischer Jagdschutzverein, 5300 Turgi

                        IBAN: CH66 8080 8001 2871 0248 9; 

                        (Zahlungszweck: Schweissprüfung 500 m 2024 oder Schweissprüfung 1000 m 2024). 

Die Zahlungsbestätigung ist der Anmeldung beizulegen. Nenngeld ist Reuegeld.

Versicherung:

  Für Schäden, die an Sachen, Hunden und/oder Personen verursacht werden, lehnt der Organisator jegliche Haftung ab. Die Teilnehmer sind für einen entsprechenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

Prüfungsausweis:

   Für die bestandene Prüfung wird den erfolgreichen Hundeführern/innen im Anschluss an die Prüfung ein Prüfungsausweis abgegeben. 

Preise:

  Für die beste 500 m und 1000 m Tagesarbeit wird ein Erinnerungspreis abgegeben. 

Prüfungsprogramm:  

  Wird ca. 2 Wochen vor der Prüfung zugestellt.

Prüfungsleitung:

  Josef Sticher, 5724 Dürrenäsch,        

AARGAUISCHER JAGDSCHUTZVEREIN


Verantwortlicher Ausbildungs-/Prüfungswesen

Josef Sticher

Schweiss- und Fährtenschuhprüfung

Kantonale Schweissprüfung
und
Kantonale Fährtenschuhprüfung

  • 26 Fährten: Schweiss oder Fährtenschuh, 500 m
  •   5 Fährten: Schweiss oder Fährtenschuh, 1000 m

Zugelassen sind Hunde aller Jagdhunderassen (Mindestalter 15 Monate). Der Führer eines zu prüfenden Hundes muss jagdberechtigt oder Jagdlehrgänger sein. Die Teilnehmerzahl ist auf 31 Gespanne beschränkt. Bevorzugt werden Hund von AJV-Mitgliedern, im Weitern ist die Reihenfolge der Meldungseingänge massgebend.

Ausschreibung Schweiss- und Fährtenschuhprüfung

Anmeldung mit dem Nennformular bis spätestens 31. Juli 2023.

 

Nenngeld:
  500 m: Fr. 150.-- für AJV-Mitglieder,   Fr. 200.-- für Nichtmitglieder,
1000 m: Fr. 200.-- für AJV-Mitglieder,   Fr. 250.-- für Nichtmitglieder.

Zahlbar an: Raiffeisenbank Siggenthal-Würenlingen, 5303 Würenlingen; zugunsten von:
Aargauischer Jagdschutzverein,
CH80 8074 6000 0020 2663 9; PC 50-752-1
(unbedingt Zahlungszweck vermerken: Schweissprüfung 500m 2023 oder Schweissprüfung 1000m 2023).
Die Zahlungsbestätigung ist der Anmeldung beizulegen. Nenngeld ist Reuegeld.

 

Versicherung:

Für Schäden, die an Sachen, Hunden und/oder Personen verursacht werden, lehnt der Organisator jegliche Haftung ab. Die Teilnehmer sind für einen entsprechenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

 

Prüfungsreglement:

Geprüft wird gemäss "Reglement für Schweissprüfungen 1991/2008" der AGJ und es gelten die Bestimmungen der Prüfungs- und Leistungsrichterordnung 2017 (PLRO 17) der AGJ.

 

Für die bestandenen Prüfungen werden dem Hundeführer Prüfungsausweis sowie Hutabzeichen "AJV-Schweisshundeführer" abgegeben, sofern dieses nicht bereits bezogen wurde nach früherem Bestehen einer AJV-Prüfung mit demselben Hund.