Revidierte Eidg. Jagdverordnung 2021

Der Bundesrat genehmigt revidierte Jagdverordnung
Am 30. Juni 2021 hat der Bundesrat die überarbeitete Jagdverordnung genehmigt und auf den Beginn der Sömmerungssaison am 15. Juli in Kraft gesetzt. Die angepasste Verordnung respektiert das Resultat der Volksabstimmung über das revidierte Jagdgesetz. Sie sieht keine präventive Regulierung von Wölfen vor. Die Kompetenz für Eingriffe in ein Rudel bleibt beim Bund. Damit erfüllt er zwei Motionen des Parlaments. Sie verlangten, dass nach der abgelehnten Revision des Jagdgesetzes durch die Stimmbevölkerung im September 2020 die Verordnung im Rahmen des geltenden Gesetzes anzupassen sei. Es wird den Kantonen nun erlaubt, rascher in Wolfsbestände einzugreifen.

Wolfsrudel dürfen gemäss der angepassten Jagdverordnung reguliert werden, nachdem 10 Schafe oder Ziegen gerissen worden sind. Bisher waren es 15 gerissene Tiere. Risse dürfen wie bisher nur angerechnet werden, wenn die Bauern zuvor Herdenschutzmassnahmen ergriffen haben (Umzäunung der Herden oder Schutzhunde). Bei grossen Nutztieren wie Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas ist die Schadenschwelle nun präzisiert: Zwei Risse reichen aus für einen Eingriff in ein Rudel. 

Zudem wird der Herdenschutz gestärkt, wodurch sich Konflikte vermeiden lassen.

» Medienmitteilung 30.6.2021
» Revidierte Jagdverordnung (PDF, 427 kB)
» Erläuternder Bericht (PDF, 225 kB)
» BAFU: Wolf 

 

Die guten Wünsche

Geschätzte Aargauer Jägerinnen und Jäger

Haben Sie sich in den letzten Wochen wieder einmal in Ruhe im Spiegel betrachtet?

Wenn ja, dann sehen Sie in Ihrem Gegenüber eine System relevante Person. Seien Sie stolz darauf. Sie haben eine strenge Ausbildung hinter sich. Sie bilden sich regelmässig weiter. Sie stellen sich jährlich einer Prüfung. Sie erfüllen in Ihrem Verein jahraus, jahrein, 365 Tage lang und 24 h am Tag Aufgaben, die ausser Ihnen niemand erfüllen kann.

Immer wichtiger wird Ihre Mithilfe bei der Kontrolle und Eindämmung infektiöser Wildtiererkrankungen. Geflügel- und Hasenpest flackern regional wieder auf und können ohne hin gefährdete Tierarten in eine noch grössere Bedrängnis führen. Trichinen, Echinokokken, Milben und eine Unzahl von Viren sind sowohl Wildtier- wie Haustier relevant. Und die Welle der afrikanischen Schweinepest rollt langsam, aber sicher gegen Süden. Bei deren Kontrolle und Bekämpfung fällt Ihnen eine wichtige Rolle zu.

An dieser Stelle bedanke ich mich für Ihren fortwährenden Einsatz zu Gunsten unserer wildlebenden Tiere. Unsere Spassgesellschaft – ich erlaube mir diesen Ausdruck- sieht die Natur in vielen Teilen als erweiterten rechtsfreien Aufenthaltsraum, in dem das Ego unbehindert ausgelebt werden kann. Wir anerkennen das freie Betretungsrecht des Waldes. Wo wir aber Einhalt gebieten müssen, ist bei der fortschreitenden Missachtung des Waldgesetzes, im Juristendeutsch umschrieben als Sondernutzung. Speziell in Bezug auf das Biken abseits von Waldstrassen besteht bei der Kontrolle und Umsetzung der Waldgesetzgebung ein gravierendes Vollzugsdefizit. Der Regierungsrat schreibt in Beantwortung eines Postulats (Sander Malien, 20-198) zu diesem Thema, dass bei deren Lösung Kommunikations- und Sensibilisierungsaktivitäten, Planungen, Bewilligungsverfahren und allenfalls auch Änderungen der Rechtsgrundlagen erforderlich sind.  Wir bieten Hand für konstruktive und machbare Lösungen.

An dieser Stelle danke ich allen, die sich mit grossem Engagement für die Sache der Jagd einsetzen. Das Jahr 2020 hat es uns verunmöglicht, die persönlichen Begegnungen in gewohntem Ausmass zu pflegen. Sie müssen sich also noch eine geraume Weile vor allem mit Ihrem Spiegelbild zufriedengeben.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen alles Gute für das kommende Jahr und weiter viel Freude an der Jagd

Rainer Klöti

Grossrats- / Regierungsratswahlen - Wahlempfehlung 2020

1'027 Kandidierende bewerben sich für die 140 Sitze im Grossen Rat des Kantons Aargau. Die Wahlen finden am 18. Oktober 2020 statt.

JagdAargau unterstützt mit seiner Wahlempfehlung Jägerinnen und Jäger sowie der Jagd nahestehende Personen. Nehmen Sie an den Wahlen teil und sichern Sie der Aargauer Jagd eine kompetente Stimme im Kantonsparlament zu.

Wir freuen uns, wenn Sie unsere beigelegte Wahlempfehlung beherzigen und in Ihren Bezirken unsere Kandidatinnen und Kandidaten wählen. Unterstützen Sie bitte auch die Mitglieder des Pro Komitees der Referendumsabstimmung.

> Wahlempfehlung JagdAargau

> Pro Komitee Referendumsabstimmung

 

Gehorsamsprüfung 2020 in Dürrenäsch

Prüfungsbericht

Erfreulicherweise haben sich 12 Gespanne für diese Prüfung angemeldet. Die Teilnehmer hatten ihre Hunde sehr gut vorbereitet, etliche Gespanne konnten in allen Fächern mit  sehr gut beurteilt werden. Dies bestätigt einmal mehr, dass die Aargauer Hundeführer ihre Hunde ausbilden bevor sie zur Jagd eingesetzt werden.

Für die beste Tagesarbeit durfte Rosmarie Müller mit ihrem Wachtelrüden «Yoshi von der Wartenfluh» das geschnitzte Holzbrett entgegennehmen.

 upload/Hundewesen/Gehorsamspruefung_2020/Rosmarie_M__ller_mit_Richter_Nick_B__bler.jpgRichter Nick Bäbler mit der Tagessiegerin

 

 

 

 

 

 

 

 

Speziell bedanken möchte ich mich bei der Jagdgesellschaft Dürrenäsch-Leutwil. Sie hat einerseits das Revier für die Prüfung zur Verfügung gestellt, andererseits die Verköstigung aller Prüfungsteilnehmer übernommen. Das ist nicht selbstverständlich, wir wissen das sehr zu schätzen. Herzliches «Weidmanns Dank».

upload/Hundewesen/Gehorsamspruefung_2020/Carlo_Muff_Gastgeber_und_Obmann.jpgDer Gastgeber und Obmann der Jagdgesellschaft Dürrenäsch-Leutwil, Carlo Muff

 

 

 

 

 

 

 

 

upload/Hundewesen/Gehorsamspruefung_2020/Willi_Weber___ltester_Teilnehmer.jpgDer älteste Teilnehmer: Willy Weber                                            

 

 

 

 

 

 

 

 

 

upload/Hundewesen/Gehorsamspruefung_2020/Ares_beim_Ablegen_und_Schiessen.jpgAres beim Ablegen und Schiessen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ich gratuliere allen erfolgreichen Führerinnen und Führer zur bestandenen Prüfung und wünsche weiterhin viele Freuden und Erfolge mit eurem vierbeinigen Kameraden. Dankeschön allen Beteiligten für das kameradschaftliche Verhalten welches zum guten Gelingen der Prüfung beigetragen hat.

Sepp Sticher, Prüfungsleiter

 

Statistik:

12   Gespanne geprüft

  8   Gespanne bestanden

  4   Gespanne nicht bestanden

upload/Hundewesen/Gehorsamspruefung_2020/Alle_Gespanne_und_Richter.jpgAlle Gespanne und Richter

 

 

 

Die Aktion Leinenpflicht geht ins zweite Jahr

Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Aargauer Wald und am Waldrand Leinenpflicht. Darauf macht die Informationskampagne von JagdAargau und dem Kantonalverband Aargauer Kynologen aufmerksam, die nach dem letztjährigen Erfolg ins zweite Jahr geht. Liebe Jägerinnen und Jäger der Aargauer Jagdgesellschaften. Nehmen Sie Ihre grünen Kunststoff-Plakate wieder hervor und bringen Sie sie an geeigneten Stellen am Waldrand an. Nehmen Sie dabei bitte Rücksicht auf Bäume und Einrichtungen. Nageln oder schrauben Sie die Tafeln nicht an Bäume und verdecken Sie nicht andere Schilder oder Einrichtungen damit. Am besten sprechen Sie die Standorte mit Ihrem Förster ab.

 Vor einem Jahr hat JagdAargau und der Kantonalverband Aargauer Kynologen (KVAK) die Informationskampagne «A de Leine isch er en feine!» mit Tafeln und Flyern lanciert. Dies in Reaktion darauf, dass die Bestimmung der aargauischen Jagdverordnung (§ 21 Abs. 1), wonach in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen sind, bei Hundehaltenden zuvor nicht die nötige und gewünschte Beachtung fand.

Aus Sicht von JagdAargau ist der Frühling aber die Kinderstube der Natur. Säugetiere, Vögel, Amphibien und Lurche, selbst Insekten, sind in dieser Zeit mit der Geburt und Aufzucht ihrer Jungtiere beschäftigt. Diese heikle Phase in der Natur braucht zusätzlichen Schutz und deshalb ist die Leinenpflicht für Hunde auch eingeführt worden. Es entspricht den jagdethischen Grundsätzen und den Hegebestrebungen der Aargauer Jägerschaft, diesen Schutz aufrecht zu erhalten und auch durchzusetzen.

Mit der Informationskampagne sollten die Hundehaltenden für dieses Anliegen sensibilisiert werden. «Die Aktion ist sehr erfolgreich verlaufen», stellt Thomas Laube, der Vizepräsident von JagdAargau, fest. «Die Jägerschaft hatte am 1. April die Plakate aufgestellt. Und siehe da: Viele Hundehalterinnen und Hundehalter haben sich an die Bestimmung gehalten. Leider nicht alle.»

Jetzt startet die Aktion ins zweite Projektjahr. Wiederum werden auf den 1. April hin die Schilder an den Waldeingängen aufgestellt. «Wir zählen für das Aufstellen der Plakate – und natürlich auch für das Abräumen ab dem 31. Juli – auf die Hilfe der Jagdgesellschaften», sagt Thomas Laube. «Wir danken den Jagdgesellschaften für das bisherige Engagement in dieser Sache und laden sie höflich ein, das Projekt weiterhin aktiv zu unterstützen.»

Tafeln und Flyer können bei der Geschäftsstelle JagdAargau über den Shop nachbestellt werden.

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